Anwohner stellen Eilantrag wegen Katastrophengefahr

Gericht soll Flüge in Schönefeld verbieten

Jürgen Schwenkenbecher
2 Min

SCHÖNEFELD/COTTBUS. Der Streit um den geplanten Ausbau des Flughafens Schönefeld beschäftigt zunehmend die Brandenburger Justiz. Sieben Einwohner aus Waltersdorf (Dahme-Spreewald) haben gestern beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Cottbus den Eilantrag gestellt, die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Schönefeld zu widerrufen. Sie beziehen sich ausdrücklich auf Gaseinrichtungen in Flughafennähe und fordern die "Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum", wie Anwalt Lutz Eiding am Rande der Anhörung zum Ausbau Schönefelds in Rangsdorf mitteilte. Nach Ansicht von Schönefeld-Kritikern geht von den vier ungeschützten Gashochdruckleitungen und zwei Gasregelstationen eine potenzielle Katastrophengefahr aus, sollte es an diesen Stellen zu Flugzeugabstürzen kommen. Auf diese Gefahren hatte unter anderen auch die Berliner Gasag hingewiesen. Der Antrag der sieben Waltersdorfer richtet sich gegen das Brandenburger Verkehrsministerium. Bereits im Januar hatte Eiding beim Verkehrsministerium den sofortigen Widerruf der Betriebsgenehmigung beantragt. Die von der DDR erteilte Betriebsgenehmigung wurde am 20. September 1990 bestätigt.Nach Angaben des OVG ist mit einer schnellen Entscheidung über den Eilantrag allerdings nicht zu rechnen. Das Verfahren werde "mindestens einige Wochen" dauern, sagte OVG-Sprecher Jan Bodanowitz. Das Verkehrsministerium sieht bisher keinen Handlungsbedarf. Wie Ministeriumssprecher Lothar Wiegand sagte, sollten zunächst innerhalb des Anhörungsverfahrens zum geplanten Flughafenausbau die Stellungnahmen von Experten abgewartet werden. Das Gefährdungsrisiko, das von den Gaseinrichtungen ausgeht, stand gestern auf der Tagesordnung der Anhörung in Rangsdorf. Bereits am Dienstag hatten mehrere Schönefeld-Anrainergemeinden beim Potsdamer Verwaltungsgericht den Abbruch der Anhörung beantragt. "Der Sitzungssaal ist für Veranstaltungen dieser Art nicht genehmigt und nach unserer Auffassung auch nicht genehmigungsfähig", sagte Anwalt Frank Günter Siebeck. Mängel würden beispielsweise den Brandschutz betreffen. Ebenfalls am Dienstag beantragte ein Anwohner die Verlängerung des Anhörungsverfahrens, weil er keinen Einblick in die 20 so genannten Y-Ordner nehmen konnte. Diese Akten gehören zu den Schönefeld-Planungsunterlagen, wurden aber nicht öffentlich ausgelegt.

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