Asylbewerber in Thüringen können sich ab Juli im gesamten Freistaat ohne besondere Erlaubnis frei bewegen. Das Kabinett in Erfurt änderte entsprechend die bisherige Residenzpflichtverordnung. Gegenwärtig dürfen sich Flüchtlinge in Thüringen lediglich in ihrem und einem angrenzenden Landkreis aufhalten. (epd)
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