Der 1. Mai ist für die Staatsanwälte der "Abteilung 11" kein Feiertag. Die "11" ist für politische Delikte zuständig. Die sieben Staatsanwälte werden im Landeskriminalamt am Tempelhofer Damm prüfen, ob gegen festgenommene Demonstranten Haftbefehle beantragt werden. Allein im vergangenen Jahr waren in Kreuzberg 200 Randalierer festgenommen worden. 29 Haftbefehle wurden später erlassen. Was sonst mit geringen Strafen geahndet wird, kann bei Ausschreitungen wie am 1. Mai mit Gefängnis enden. Wer an normalen Tagen einen Stein in eine Schaufensterscheibe wirft, steht etwa nur wegen Sachbeschädigung vor dem Richter. Fliegt ein Stein am 1. Mai, kommt auf jeden Fall schwerer Landfriedensbruch hinzu - ein Verbrechen, das mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann. "Landfriedensbruch wird im Vergleich zu anderen Delikten sehr hart geahndet", sagt Uwe Wesel, Professor für Rechtsgeschichte an der Freien Universität. "Die Richter langen beim Strafmaß richtig zu. Weil sie einen Angriff auf die Staatsgewalt auch als Angriff auf sich selbst werten."In der Rechtsgeschichte war der Landfriedensbruch schon immer ein politisches Delikt. Im Strafgesetz aus dem Jahre 1532 steht, dass die "auffrur des gemeynen volks wider die oberkeyt" mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Strafbar kann sich am 1. Mai schon derjenige machen, der sich in einer Menschenmenge aufhält, aus der heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Als schwerer Landfriedensbruch gilt, wenn ein Täter während Ausschreitungen "eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden". Das ist auch der Fall, wenn jemand einen Stein oder eine Bierflasche bei sich trägt, auch ohne zu werfen. Bierflaschen gelten als Waffen. Fliegen Steine gegen Menschen, ist dann eine weitere Straftat erfüllt, die versuchte Körperverletzung oder - wenn jemand getroffen wird - die gefährliche Körperverletzung. Sie kann ebenfalls mit Haft geahndet werden, die bei einem Urteil zur Strafe für den Landfriedensbruch hinzuaddiert wird. Wehrt sich der Randalierer bei der Festnahme auch noch durch Tritte, Schläge oder Drohungen, wird die Anzeige um das Delikt Widerstand gegen Polizeibeamte erweitert. Dafür gibt es bis zu zwei Jahre Haft. Werden die Polizisten beschimpft, kommt Beleidigung hinzu. 17 Monate Haft für SteinwurfDie Einzelstrafen können sich summieren: Erst am Mittwoch ist ein 23-Jähriger wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter Körperverletzung, versuchter Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr und fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte am 1. Mai vergangenen Jahres zwei Pflastersteine in Richtung eines Polizeiautos geworfen. Ein Schaden war nicht entstanden.Strafen // Landfriedensbruch: Wer aus einer Menschenmenge heraus in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begeht, kann mit Haftstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden.Waffen: Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter eine Schusswaffe oder andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden. Das kann mit Haft bis zu zehn Jahren geahndet werden.REUTERS Jedes Jahr fliegen Steine am 1. Mai - gegen Schaufenster und Polizisten.
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