PANKOW. Bis Freitag bleiben die Meldestelle 17/18 an der Berliner Straße 28 und das Bürgerbüro im Rathaus Pankow, Breite Straße 24a, geschlossen. Beide Einrichtungen werden zusammengelegt. Dokumente, wie Pässe und Führerscheine können in dieser Zeit am Informationsschalter im Rathaus Pankow abgeholt werden. Das neue Bürgeramt im Rathaus öffnet am kommenden Dienstag um 11 Uhr. Während der Schließzeit müssen Antragsteller auf die Bürgerämter in Karow, Prenzlauer Berg und Weißensee ausweichen. TEMPELHOF-SCHÖNEBERG. Ratsuchende können sich jeden Dienstag kostenlos beraten lassen. Die Sprechstunden finden von 16 bis 18 Uhr im Bürgerbüro Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Von 18 bis 19 Uhr bietet der Verein Patientenschutz kostenlose Beratungen zu vermuteten Behandlungsfehlern und möglichen Ansprüchen an. Anmeldung unter der Telefonnummer 60 68 081.TREPTOW-KÖPENICK. Weil Akten neu verteilt und Verzeichnisse aktualisiert werden, finden im Sozialamt, Rudower Chaussee 4, vom 23. bis 31. Januar keine Sprechstunden statt. Ein Notdienst wurde in Haus 4, Raum 21 eingerichtet. Ab 3. Februar wird ein neues System zur Terminvereinbarung angewandt, um Wartezeiten zu vermeiden. Wer zum ersten Mal Sozialhilfe beantragt, kann sich unter 61 72 62 20 anmelden. FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG. Die Meldestelle 52, Friesenstraße 16, bleibt von morgen bis 3. Februar geschlossen. Am 3. Februar eröffnet die Meldestelle im Bürgeramt 1, Yorckstraße 4. CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF. Die kostenlose Rechtsberatung für Einkommensschwache wird bis 28. Februar eingeschränkt. Sie finden nach telefonischer Anmeldung unter 90 29 17 633 an folgenden Tagen statt: montags von 14 bis 16 Uhr im Bürgeramt Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, dienstags von 15 bis 16 Uhr im Bürgeramt Heerstraße 12, donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr im Bürgeramt Hohenzollerndamm 177. PANKOW. Eine kostenlose Informationsveranstaltung zum neuen Grundsicherungsgesetz findet heute, 13 Uhr, im Ratssaal des Pankower Rathauses, Breite Straße statt. Mitarbeiter des Bezirksamtes, der Landesversicherungs- und Bundesversicherungsanstalt informieren über das Gesetz, das seit dem 1. Januar gilt.
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