Der Verdachtsfall um die Briefwahlstimme einer dementen 95-Jährigen in Dessau beschäftigt inzwischen auch den Hallenser Verfassungsrechtler Winfried Kluth. Für die Gültigkeit der Landtagswahl reicht ein einzelner Wahlfehler nach seiner Einschätzung nicht aus. Zugleich fordert Kluth eine Reform der Wahlprüfung in Sachsen-Anhalt.
„Ich plädiere auch hier dafür, dass eine Wahlprüfung direkt durch das Landesverfassungsgericht stattfindet“, sagt Kluth im Gespräch mit dieser Zeitung. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg war von 2000 bis 2014 selbst Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt. Bislang prüft zunächst der neu gewählte Landtag die Gültigkeit seiner Wahl. Anschließend kann die Entscheidung vom Landesverfassungsgericht überprüft werden.
Dessauer Fall für Kluth „atypisch“
Ausgangspunkt ist ein Fall aus Dessau, über den diese Zeitung am Mittwoch berichtet hatte. Der Bevollmächtigte einer 95-jährigen Bewohnerin eines Seniorenheims wollte wissen, wo deren Wahlunterlagen geblieben waren. Nach seiner Darstellung erfuhr er später im Wahlbüro, dass bereits am 10. August Briefwahlunterlagen für seine Tante beantragt worden waren und sie bereits gewählt hatte. Seine Tante sei seit vier Jahren dement. Wer die Unterlagen beantragte und wer die Stimme abgab, ist bislang ungeklärt. Der Mann stellte Strafanzeige gegen unbekannt.
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Kluth bezeichnet den Fall mit Blick auf die Wahlprüfung als „atypisch“. Wahlfehler träten erfahrungsgemäß meistens erst während des Wahlverfahrens selbst auf, schreibt er. Zudem reiche ein Fehler im Einzelfall nicht aus, weil sich dieser nicht auf das Ergebnis und die Zusammensetzung des Parlaments auswirke. „Nur Wahlfehler, die sich auf die Vergabe der Mandate auswirken, führen zur Rechtswidrigkeit der Wahl.“
Kluth nennt Wahlprüfung „aus der Zeit gefallen“
Mit der Konstruktion der Wahlprüfung beschäftigt sich Kluth bereits länger. In einem Fachaufsatz aus dem Jahr 2022 bezeichnete er die Wahlprüfung in Deutschland als „aus der Zeit gefallen“. Er kritisierte dort unter anderem, dass zunächst das neu gewählte Parlament selbst mit der Prüfung befasst ist und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen können.
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An dieser Kritik hält Kluth auch für Sachsen-Anhalt fest. Die zweistufige Wahlprüfung, zunächst durch den Wahlprüfungsausschuss des gewählten Parlaments und anschließend durch das Verfassungsgericht, sei weiterhin problematisch. Als Beispiel nennt er die vorletzte Bundestagswahl. Das dortige Wahlprüfungsverfahren habe doppelt so lange gedauert wie das Verfahren zur gleichzeitig stattgefundenen Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses.
Berlin unterscheidet sich dabei von Sachsen-Anhalt, dem Bund und den übrigen Ländern. Dort ist direkt das Landesverfassungsgericht für die Wahlprüfung zuständig. Auf dieses Modell verweist Kluth auch in seinem Aufsatz aus dem Jahr 2022.
Wahlfehler können noch vor dem Wahltag korrigiert werden
Vor dem Wahltag können nach Angaben Kluths erkannte Mängel im Wahlverfahren noch beseitigt werden. Als Beispiel nennt er Fehler bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen. Davon habe es in den vergangenen Wochen mehrere Fälle gegeben, die nach Angaben der Verantwortlichen korrigiert worden seien.
In Magdeburg waren 440 Wahlscheine versehentlich doppelt gedruckt und verschickt worden. In Halle wurden 1184 Briefwahlunterlagen doppelt versendet. In beiden Fällen erklärten die Wahlbehörden die betroffenen Wahlscheine für ungültig und ließen neue Unterlagen ausstellen.
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Kluths Forderung geht über solche Korrekturen vor dem Wahltag hinaus. Er will das zweistufige Wahlprüfungsverfahren in Sachsen-Anhalt abschaffen und die Prüfung direkt dem Landesverfassungsgericht übertragen.
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