Ausländerbehörde entschuldigt "bedauerlichen Vorfall"

Junger Türke rechtswidrig nach Istanbul abgeschoben

Marlies Emmerich
3 Min

Ein 22jähriger Türke, der in Berlin geboren und aufgewachsen ist, wurde am Wochenende rechtswidrig nach Istanbul abgeschoben. Die Ausländerbehörde spricht von einem "bedauerlichen Vorfall" und von "individuellem Fehlverhalten".Im Mittelpunkt der Kritik steht, daß sich die Ausländerbehörde über einen Entscheid des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) hinweggesetzt hat. Noch am späten Freitag nachmittag der vergangenen Woche war nämlich im Eilverfahren verfügt worden, die Ausreise vorläufig auszusetzen. Dennoch wurde Tamer F. einen Tag später zusammen mit zwei Polizisten in eine Maschine nach Istanbul gesetzt. Der Rechtsanwalt des vorbestraften jungen Mannes, Peter Meyer, ist sich sicher: "So etwas darf in einem Rechtsstaat nicht passieren." Auch Richterin Bartelt vom OVG kann sich nicht erklären, wie es zu der Abschiebung gekommen ist. "Das ist ein einmaliger Fall", sagt sie. Bisher habe die Ausländerbehörde das Gericht noch nie übergangen und sich nach ihrer Kenntnis auch immer an Eilentscheide zu komplizierten ausländerrechtlichen Fragen gehalten. Der junge Mann war wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Wegen dieses Deliktes sollte er direkt von der Haftanstalt Plötzensee aus in die Türkei ausgewiesen werden. Tamer F. aber, so sein Anwalt Peter Meyer, kenne das Land seiner Vorfahren ausschließlich von Urlaubsreisen und habe sich dort zuletzt vor fünf Jahren aufgehalten. Aus seiner Sicht kann Tamer F. nicht einmal besonders gut türkisch. Auch die Eltern leben seit langem in Berlin. Um vor diesem Hintergrund eine Ausreise in das fremde Land zu verhindern, hatte der Anwalt alle juristischen Mittel eingesetzt.Nach der Abschiebung wirft Meyer der Ausländerbehörde vor, verschiedene Instanzen übergangen zu haben. Nach seiner Auskunft waren nach dem OVG-Entscheid die Haftanstalt Plötzensee, die Abschiebehaft Grünau und der Notdienst der Ausländerbehörde schriftlich informiert worden. In Plötzensee sei sogar versprochen worden, den jungen Mann am kommenden Morgen nach Hause zu schicken. Stattdessen aber mußte Tasmer F. nach Istanbul fliegen, wo er zunächst verhaftet und dann wieder freigelassen wurde. Seitdem wohnt er in Istanbul bei einem Onkel. Offen bleibt, ob der vorbestrafte junge Mann bald nach Berlin zurückkommen kann. Sein Rechtsanwalt Peter Meyer will erreichen, daß Tamer F. vom deutschen Generalkonsulat in Istanbul ein Einreisevisum erhält und möglichst schnell wieder auf die Rückreise geschickt wird. "Dazu können wir noch nichts sagen", so die Sprecherin der Innenverwaltung, Francine Jobatey, zurückhaltend. Dennoch scheint die Ausländerbehörde über den ganzen Vorfall wenig glücklich zu sein. Nach hektischen Beratungen kündigte das Amt vor dem Hintergrund der umstrittenen Abschiebung an, "Schulungen für ihre Mitarbeiter zu wiederholen." +++

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