HAMBURG. Der Autokonzern Daimler verlangt nach einem Bericht des Senders NDR Info Blutproben von Stellenbewerbern. Dem Radiosender liegen Unterlagen vor, nach denen den potenziellen Mitarbeitern Blut abgenommen wurde, obwohl es noch keine Zusage für eine Arbeitsstelle gab. Ein Daimler-Sprecher habe dies dem Sender bestätigt. Kritik an der Vorgehensweise wies der Auto-Konzern jedoch zurück.Das Vorgehen des Autokonzerns stößt dem Bericht zufolge bei Experten auf Kritik. Arbeitsrechtler hätten darauf hingewiesen, dass Jobsuchende solche Bluttests kaum ablehnen könnten. Ansonsten müssten sie befürchten, aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen zu werden. Laut Gesetz dürfen Bewerber zu Gesundheitstests nicht gezwungen werden.Der Stuttgarter Auto-Konzern wies gestern Kritik an seinen Verfahren zurück. Eine Daimler-Sprecherin sagte, zu Beginn des Bewerbungsverfahrens - zum Beispiel im Rahmen von Assessment Centern - würden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Dies erfolge erst bei den Einstellungsuntersuchungen, die vor oder nach einer endgültigen Zusage für die Stelle gemacht würden. Dabei werde untersucht, ob der Bewerber für die Stelle geeignet sei. "Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen", sagte die Sprecherin. Die Tests werden ihren Angaben zufolge beim werksärztlichen Dienst gemacht. Dieser teile der Personalabteilung anschließend mit, ob der Bewerber geeignet sei oder nicht. "Befunde und Diagnosen werden nicht weitergegeben." Diese würden direkt mit den Jobsuchenden besprochen. Der Arbeitgeber habe aber eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Diabetes habe, müsse auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden. Die baden-württembergische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich will nun eine Untersuchung des Falles einleiten.Unterdessen hat die Aufsichtsbehörde Daimler zum zweiten Mal wegen Verstößen beim Datenschutz im Umgang mit Informationen über kranke Mitarbeiter gerügt. Moniert wird, dass die Speicherung des Krankheitsgrunds teilweise ohne Rechtsgrundlage und Einwilligung der Betroffenen erfolgte. Unzulässig sei auch die Nutzung der Gesundheitsdaten durch Vorgesetzte zur Vorbereitung auf und in Führungsbesprechungen gewesen. Bei Gesundheitsdaten handele es sich um Personaldaten, von denen nur ein eng begrenzter Personenkreis Kenntnis erhalten dürfe - aber nicht alle Teilnehmer von Führungsbesprechungen, rügte die Aufsicht. "Nicht zulässig war ferner, dass die Führungskräfte auf die Gesundheitsdaten von Mitarbeitern selbst dann zugreifen konnten, wenn diese ihnen nicht unterstellt waren." (BLZ)------------------------------"Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen." Daimler-Sprecherin
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