Eintritt nur für Schwarze und höhere Kosten für die Steuerzahler als angekündigt: Das Schwimmbecken vor der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz sorgt für Verwunderung und Empörung. Es kostet nicht 300.000 Euro, wie zunächst mitgeteilt, sondern ist mit 410.000 Euro veranschlagt.
Vom 7. August bis zum 1. Oktober betreibt das landeseigene Theater vor seiner Tür das sogenannte Volksbad. Auf ihrer Internetseite beschreibt die Volksbühne das Projekt als „gratis und ohne Ausweispflicht“ sowie als „offen für alle“. Noch im Juni hatte die Senatskulturverwaltung mitgeteilt, die kalkulierten Gesamtkosten beliefen sich auf circa 300.000 Euro. Tatsächlich liegen sie um rund 110.000 Euro höher.
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Volksbad der Volksbühne kurz nach Eröffnung geschlossen
Im Rahmen einer Sponsoringvereinbarung übernimmt der Schwimmartikelhersteller Speedo 27.500 Euro. Den Rest zahlt die Volksbühne, die zur Senatskulturverwaltung gehört. So steht es in einer noch unveröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Kultur auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Frank-Christian Hansel.
In der Antwort liefert die Kulturverwaltung erstmals eine vollständige Aufschlüsselung der Gesamtkosten:
Kostensteigerung um mehr als ein Drittel
- Anmietung des Schwimmbeckens 90.000 Euro
- Infrastruktur (Container, Umkleiden, Duschen, Bodenbelag Treppen, Plattformlift für Barrierefreiheit, Podeste, Unterbau, Zaun) 81.000 Euro
- Sicherheitsdienst 75.000 Euro
- Auf- und Rückbau des Beckens einschließlich Transport und Personal 51.000 Euro
- Planung (Sicherheitskonzept, Antragstellungen, Baugrundgutachten, TÜV) 33.000 Euro
- Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer 30.000 Euro
- Wasser und Energie einschließlich Wasserkontrollen 25.000 Euro
- Veranstaltungen 20.000 Euro
- Reinigung 5000 Euro
Wie es zu der Kostensteigerung um rund 37 Prozent kommt, erklärt die Kulturstaatssekretärin Cerstin Richter-Kotowski (CDU) in ihrer Antwort nicht. Eine Anfrage der Berliner Zeitung beantwortet die Sprecherin der Kulturverwaltung ebenfalls nicht, sie verweist an die Volksbühne.
Der Intendant Matthias Lilienthal sagte der Berliner Zeitung: „Wir haben versucht, die Kosten niedrig zu halten.“ Aber wie bei vielen anderen Baustellen habe es eine Steigerung der Baukosten um 30 Prozent gegeben. „410.000 Euro sind sehr viel Geld“, so der Intendant. „Aber dieses viele Geld bereitet der Stadt nach wie vor große Freude und hat den Blickwinkel vieler Menschen auf Berlin verändert – auch international.“ Die Volksbühne sei in der New York Times sowie in französischen und japanischen Zeitungen Thema gewesen.
„Zugunsten strukturell benachteiligter Gruppen“
Hansel wollte unter anderem wissen, wie der Senat dazu steht, dass das Becken am 14. August von 12 bis 18 Uhr ausschließlich für Schwarze reserviert war. Zunächst hatte es auf der Internetseite der Volksbühne geheißen, das Volksbad sei in dieser Zeit „exklusiv für Schwarze Communities geöffnet“. Nachdem es vor allem in konservativen Medien ein negatives Echo gegeben hatte, änderte die Volksbühne den Eintrag am 12. August in: „Das VOLKSBAD ist heute für Each One Teach One (EOTO) e. V. reserviert.“
„Die Formulierung wurde angesichts der Presseberichterstattung geändert, um zu kommunizieren, dass es zu keinem Zeitpunkt im Interesse der Volksbühne lag, Menschen auszuschließen, sondern eine bestimmte Gruppe einzuladen“, schreibt Richter-Kotowski. Die Änderung der öffentlichen Kommunikation bedeute keine Änderung des Zugangs- und Veranstaltungskonzepts. Konkretisiert worden sei, dass es sich um eine Kooperationsveranstaltung mit EOTO handeln sollte – „als eine Veranstaltung zugunsten strukturell benachteiligter Gruppen“. Sie sei vergleichbar mit einer für den 20. August avisierten Veranstaltung mit dem Verein Gangway.
Der Verein EOTO betreibt, wie berichtet, das in diesem Jahr eröffnete Black Community Center im Afrikanischen Viertel in Wedding. Der Umbau des Hauses wurde mit insgesamt 10,5 Millionen Euro vom Land Berlin, dem Bund und der Lotto-Stiftung Berlin gefördert.
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Das Baden für Schwarze wurde abgesagt
Mehrere Fragen Hansels beantwortet die Verwaltung nur ausweichend. Auf seine Frage 9, wie der Senat eine solche Zugangsbeschränkung rechtlich bewerte, verweist sie lediglich allgemein darauf, dass eine unterschiedliche Behandlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zulässig sei, wenn sie als zeitlich beschränkte Maßnahme „zugunsten strukturell benachteiligter Personen“ dem Ausgleich bestehender Nachteile diene.
Weitgehend unbeantwortet lässt die Kulturverwaltung auch die Frage, ob bei öffentlich finanzierten und grundsätzlich an die Allgemeinheit gerichteten Angeboten Hautfarbe, rassistische Zuschreibung oder ethnische Herkunft ein Kriterium dafür sein dürften, wem der Zutritt gewährt oder verweigert wird. Ebenso offen bleibt, welche Konsequenzen der Senat aus dem Vorgang für die Volksbühne und für vergleichbare öffentlich finanzierte Einrichtungen des Landes zieht. Die Staatssekretärin verweist hier nur auf ihre „Antwort zu Frage 9“.
Der schlichte Verweis auf das LADG ersetze keine verfassungsrechtliche Prüfung, befindet Hansel. Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes verbiete ausdrücklich, jemanden wegen seiner Herkunft zu benachteiligen oder zu bevorzugen. „Gerade bei einer öffentlichen Einrichtung muss deshalb konkret begründet werden, warum eine ethnisch definierte Zugangsbeschränkung erforderlich und verhältnismäßig sein soll. Diese Begründung bleibt der Senat hier schuldig.“ Den Vorgang hält Hansel für „politisch fatal und für den bundesweiten Ruf Berlins nicht gerade förderlich“ – zumal dadurch auch die für das Volksbad eingesetzten Mittel „von 410.000 Euro Steuergeld“ ins Wasser gefallen seien.
An besagtem 14. August wurde die Badeveranstaltung für Schwarze abgesagt – angeblich wegen „Sicherheitsbedenken“. Das Volksbad blieb für alle geschlossen. Aus Protest hängten Mitarbeiter ein Plakat mit der Aufschrift „Fickt euch!“ an den Zaun.
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