BANKROTT - Alle Rettungsbemühungen für das Fürther Versandhandelshaus sind gescheitert. Tausende Mitarbeiter verlieren ihren Job. Das trifft besonders die Stadt Fürth, aber auch Leipzig und Berlin.

Erst nach der Lieferung bezahlen

Sebastian Wolff
2 Min

BERLIN. Die Abwicklung von Quelle wirft auch für die Kunden Fragen auf. Die Berliner Zeitung will einige beantworten.----Kann bei Quelle noch bestellt werden? Ja. Laut dem Sprecher des Insolvenzverwalters, Thomas Schulz, werden Neubestellungen weiter bearbeitet. Solange die Ware im Lager verfügbar sei, werde auch geliefert, denn die Lager müssten geleert werden. Die Verbraucherzentrale Berlin rät aber dringend vor Neubestellungen ab: "Verbraucher gehen damit ein hohes Risiko ein", sagt Geschäftsführerin Gabriele Francke. "Es kann passieren, dass sie die Ware nicht mehr erhalten." Auf keinen Fall sollte der Kunde vor der Lieferung bezahlen. Denn werde die Ware nicht mehr ausgeliefert, sei für ihn das Geld wohl verloren. Der Insolvenzverwalter habe aber die Möglichkeit, den Kunden die Auslieferung der Ware oder die Rückerstattung des Geldes zu garantieren. "Im Zweifel haftet er dafür aber mit seinem Privatvermögen", sagt Francke. "Deshalb wird er weitgehende Versprechungen nicht machen."Was passiert mit Garantieansprüchen? "Mit dem Konkurs von Quelle erlöschen auch sämtliche gesetzlichen Gewährleistungsansprüche an das Unternehmen", warnt Verbrauchschützerin Francke. Ansprüche habe der Kunde dann nur noch gegenüber dem Hersteller, wenn dieser freiwillig eine eigene Herstellergarantie abgegeben hat. Dies sei in der Regel nur bei bestimmten Produkten der Fall: Wenn zum Beispiel der Hersteller dem Produkt eine Garantiekarte beilegt, die der Kunde dann ausgefüllt an ihn zurücksendet. Ansonsten bleibt für die Quelle-Kunden nur die vage Hoffnung auf Profectis, den technischen Kundendienst von Quelle. Der werde "möglicherweise aufrechterhalten", sagt der Sprecher des Insolvenzverwalters. Eventuell werde für Profectis noch ein Käufer gefunden.Lässt sich ein Kauf rückgängig machen? Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens ist das innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Kauf möglich. In den AGB heißt es: "Bei Quelle kaufen Sie auf Probe, Sie können gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgeben." Ob der Kunde dann auch sein Geld wiederbekommt, ist höchst ungewiss. Er wird sich wohl in die lange Schlange der Gläubiger einreihen müssen.Was ist mit Ratenverpflichtungen? Diese bestehen weiter, denn Quelle hat seine Forderungen an Banken abgetreten. "Die werden kaum auf das Geld verzichten wollen", so der Sprecher des Insolvenzverwalters.------------------------------Foto: Ein letzter Blick zurück - der Herbstkatalog aus dem Hause Quelle.

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