Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Krieger Handel SE naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen auf ihrem Gelände am Pankower Tor ohne weiteren Verzug zu dulden hat. Damit gab das Gericht dem Naturschutzbund (NABU) Berlin in letzter Instanz Recht und sicherte den Bestand der letzten Kreuzkrötenpopulation der Hauptstadt. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Duldungsverfügung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Pankow vom Februar 2026. Die Behörde hatte angekündigt, erforderliche Pflegearbeiten auf dem Gelände selbst und auf eigene Kosten umzusetzen, da das Habitat seit 2020 zunehmend verbusche und einzelne Laichgewässer austrockneten. Die Zahl der streng geschützten Kreuzkröten ging in diesem Zeitraum deutlich zurück. Krieger hatte zuletzt weder Pflegemaßnahmen noch offizielle Bestandserfassungen auf dem Areal zugelassen.
Auf dem Areal Pankower Tor sollen 200 Wohnungen entstehen
Gegen die Duldungsverfügung klagte das Unternehmen – zunächst mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am fünften März 2026 in erster Instanz argumentiert, das Naturschutzrecht verbiete Krieger zwar, den Tieren aktiv zu schaden, verpflichte den Eigentümer aber nicht, behördlich angeordnete Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums zu dulden. Daraufhin reichte der NABU selbst Beschwerde ein und setzte sich vor dem Oberverwaltungsgericht durch.
Auf dem Areal des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow plant Unternehmer Kurt Krieger bis zu 2000 Wohnungen sowie Büro- und Gewerbeflächen samt Möbelmarkt. Dass auf der Fläche Berlins letzte Kreuzkrötenpopulation lebt, ist seit 2011 bekannt. Die Art steht auf der Roten Liste und gilt in Deutschland laut Bundesamt für Naturschutz als „stark gefährdet“ mit einem Erhaltungszustand „ungünstig bis schlecht“.
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„Mit dem neuen Beschluss erweitert das Berliner Oberverwaltungsgericht nun explizit die Anwendbarkeit des Umweltrechtsbehelfsgesetzes“, sagte Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin. Bundesweit könnten anerkannte Naturschutzverbände damit die juristische Durchsetzung notwendiger Pflegemaßnahmen unterstützen, wenn die Behörden den Rechtsweg scheuen. Die UNB Pankow ist nun verpflichtet, die Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Für das Bauprojekt am Pankower Tor, dessen Start zuletzt für Ende 2026 oder Anfang 2027 vorgesehen war, bedeutet die gerichtliche Klärung eine weitere Hürde.
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