In Anlehnung an das vielbeachtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im März Teile des bis dato geltenden Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, wollen die Beschwerdeführer nun auch die Landesregierungen per Urteil zu mehr Klimaschutz verpflichten. Auch im Falle des Urteils zur Bundesebene hatten teils sehr junge Menschen geklagt – darunter Klima-Aktivisten von Fridays for Future, die diesmal auch wieder an den Klagen auf Landesebene beteiligt sind.
DUH klagte auch gegen das Land Berlin
In Bayern reichte die DUH nach eigenen Angaben zusammen mit zehn Kindern und jungen Erwachsenen zusätzlich eine sogenannte Popularklage vor dem Landesverfassungsgerichtshof ein. Daneben wolle die Umwelthilfe mit einer separaten Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreichen, dass der Freistaat ein Klimaschutzprogramm verabschiede.
Verfassungsgericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht weit genug
Der Anwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, erklärte am Montag, dass viele Klimaschutz-Maßnahmen maßgeblich in der Entscheidungskompetenz der Länder lägen, etwa der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und von Windkraftanlagen. Das Land Brandenburg etwa habe noch nicht einmal ein Landesklimagesetz, erklärte Klinger. Das müsse sich dringend ändern. Mit einer Entscheidung zu den Beschwerden rechne die DUH „schneller als gewöhnlich“, erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Vor drei Jahren klagte die DUH gegen das Land Berlin. Dabei ging es um das Diesel-Fahrverbot in der Innenstadt. Die Umweltschützer hatten Erfolg – das Land musste auf acht vielbefahrenen Straßen Diesel-Fahrverbote einrichten. Ein gesamtes Diesel-Fahrverbot in der Stadt wurde allerdings nicht erreicht.
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