Beirat der Ministerin macht erste Gesetzesvorschläge

Andrea Fischer will Gentests stark eingrenzen

Regine Zylka
2 Min

BERLIN, 17. Oktober. Der Ethikbeirat des Bundesgesundheitsministeriums hat sich für strenge und klar definierte Regeln im Umgang mit Gentests ausgesprochen. Nach Informationen der "Berliner Zeitung" plädieren die 13 Wissenschaftler, die Ministerin Andrea Fischer (Grüne) in ethischen Grundsatzfragen beraten und neue Gesetze im Bereich der Biomedizin vorbereiten, dafür, dass in Deutschland niemand zu Gentests gezwungen werden darf. Untersuchungen, mit denen sich erbliche Krankheiten oder genetische Veranlagungen für Krebs feststellen lassen, sollten nur nach schriftlicher Einwilligung der Betroffenen stattfinden dürfen.Die Politik müsse sich bei ihren Überlegungen über Gentechnik-Gesetze von der "Maxime" leiten lassen, dass "genetisch benachteiligte Menschen auch in Zukunft nicht diskriminiert" werden dürften, hieß es in Kreisen des Beirats. Einerseits sollte Versicherungen verboten werden, bekannte Testergebnisse gegen die Betroffenen zu wenden, ihnen also zum Beispiel höhere Versicherungsprämien abzuverlangen. Andererseits müssten die so genannten prädiktiven Tests strengen Bedingungen unterworfen werden. Sie dürften nur vom Arzt und nur dann verordnet werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine bestimmte Krankheit besteht. Der "Autonomie" der Patienten müsse der Gesetzgeber ebenfalls Grenzen setzen, indem er ihnen "nicht jeden Wunsch" nach einem Gentest erfülle, hieß es weiter. Der Ethikbeirat will seine Empfehlungen für den Umgang mit Gentests noch im Detail abstimmen und im November gemeinsam mit der Ministerin vorstellen.

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