Dürfen Arbeitgeber Ungeimpften den Zugang zum Betrieb verbieten?
Diese Frage sei rechtlich und gerichtlich noch nicht geklärt, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das ist noch umstritten.“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürften Walentowski zufolge aber großzügig sein: „Es geht ja um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.“ Gibt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei, gelte das nur für den Termin und nicht für den ganzen Tag.
Bei Impf-Nebenwirkung gilt normale Krankmeldung
Wer sich an einem Tag impfen lässt, an dem er oder sie ohnehin Urlaub hat, kann sich das nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. „Dann ist das ja schon bezahlt freigestellt sozusagen, also dann zählt das als ganz normaler Urlaubstag“, so Walentowski.
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Anders ist das, wenn der oder die Geimpfte Nebenwirkungen hat und sich nach der Impfung für einige Tage krank fühlt. „Dann kann man sich ganz normal krankmelden, und dann erhält man auch den Urlaubstag wieder gutgeschrieben, wie ganz normal, wenn man in den Ferien erkrankt“, so der DAV-Experte.
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