Für angreifbar wird auch gehalten, dass der Gesetzentwurf einen „rein inzidenzbasierten Maßstab“ und keine anderen Faktoren – „z.B. R-Faktor, Zahl der Intensivpatienten“ – vorsieht, um bundesweite Verbote auszulösen. Als „besonders problematisch“ werden dem Bericht zufolge in Anbetracht des Rechts auf Bildung auch „automatische Schließungen von Kitas und Schulen“ erachtet. Hingewiesen wird zudem darauf, dass im Einzelhandel die Beschränkung der Anzahl zulässiger Kunden für eine bestimmte Quadratmeterzahl bereits „mehrfach gerichtlich beanstandet“ wurde.
Jens Spahn: Auf den Covid-Intensivstationen wird es eng
Ein Regierungssprecher teilte auf Anfrage mit, der interne Willensbildungs- und Beratungsprozess der Bundesregierung unterliege dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zu solchen internen Vorgängen, besonders im Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben im laufenden parlamentarischen Verfahren, nehme die Regierung daher nicht Stellung.
In dem vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf sind für Regionen mit einer Inzidenz von mindestens 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen. Ab 200 Neuinfektionen müssen die Schulen wieder in den Distanzunterricht.
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