An mehreren Bahnhöfen der Hauptstadt dürfen ab heute zeitweise keine gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden. Wie die Bundespolizeidirektion Berlin am Montag erklärte, sind beispielsweise Reizgas oder auch Messer täglich in der Zeit von 14 bis 4 Uhr des Folgetages an verschiedenen Bahnhöfen verboten.
An diesen Bahnhöfen in Berlin gilt das Verbot:
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Enden soll das Verbot dann wieder am Montagmorgen, den 4. November, um 4 Uhr. Die Bundespolizei wird nach eigenen Angaben die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Die temporäre Ordnungsverfügung ist in erster Linie erlassen worden, weil die Gewaltintensität zugenommen habe. Reisende, Bahnhofsbesucher und auch Einsatzkräfte sollen so besser vor gewalttätigen Übergriffen geschützt werden. Die Zahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in Berlin bewegt sich laut der Polizei seit Jahren auf hohem Niveau.
Bundespolizei: Wann Gewalt besonders oft eskaliert
Besonders problematisch sind laut Polizeiangaben bestimmte Umstände, die immer wieder Gewalt an und in Bahnanlagen begünstigen.
Wiederkehrende Situationen waren in der Vergangenheit:
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Die Erfahrung der Ermittler zeige außerdem, dass die Gewalttaten oft als Folge gruppendynamischer Prozesse begangen werden würden. Augenscheinlich anlasslose Auseinandersetzungen können demnach durch eine zunehmend absinkende Aggressionsschwelle zu schweren Gewaltstraftaten eskalieren.
Bei Verstößen gegen die neue Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und auch ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Vergleichbare Maßnahmen hat es bereits mehrfach auch an anderen Berliner Bahnhöfen gegeben, zuletzt im Juni und Juli.
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