Die Daten der Kontaktpersonen werden anschließend durch den Gynäkologen an die Kassenärztliche Vereinigung weitergeleitet. Die KV generiert auf Basis der übermittelten Daten eine Impfeinladung für die betroffenen Personen, die daraufhin über die gynäkologische Praxis an die Kontaktperson ausgehändigt wird. Mithilfe des Codes, der in der Einladung enthalten ist, kann der Impftermin schließlich gebucht werden.
Die Senatsverwaltung und die KV betonen, dass die Einladungsschreiben nach Verfügbarkeit des Impfstoffes generiert werden. Die ersten Impfeinladungen sollen am 23. März verfügbar sein.
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