Einen Monat vor Ablauf der Sammelfrist für Unterschriften sind neue Zahlen zu den beiden Berliner Volksbegehren „Berlin autofrei“ und „Berlin werbefrei“ veröffentlicht worden. Beide sind noch weit von ihrem Ziel entfernt.
Wie der Landeswahlleiter am Dienstag mitteilte, hat die Trägerin des Volksbegehrens „Berlin autofrei“, der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), bislang rund 46.200 Unterschriften beim Landeswahlamt eingereicht. Von den 29.615 geprüften Unterschriften wurden 25.090 als gültig anerkannt – eine Quote von 84,7 Prozent.
Weniger Unterstützung verzeichnet das Volksbegehren „Berlin werbefrei“ des Vereins Public Spaces: Hier liegen rund 13.964 Unterschriften vor, von denen bisher 8778 gültig sind. Bei beiden Initiativen kommen noch nicht bezifferte Unterschriften hinzu, die direkt bei den Bezirken eingereicht wurden.
Beide Initiativen benötigen bis zum 8. Mai jeweils etwa 174.000 gültige Unterschriften, das entspricht sieben Prozent der Wahlberechtigten in der Hauptstadt. Bemerkenswert ist, dass beide Volksbegehren ihre Unterschriftenzahl im Vergleich zum Vormonat jeweils mehr als verdoppeln konnten. Im März waren sie noch mit 20.800 für „Berlin autofrei“ und 5675 für „Berlin werbefrei“ beziffert worden.
„Berlin autofrei“ – so positionieren sich Berlins Parteien zum Volksbegehren
„Berlin werbefrei“: Wer steckt hinter dem Volksbegehren?
Volksbegehren gegen Autofahrten und digitale Werbung
„Berlin autofrei“ will den motorisierten Individualverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings drastisch einschränken. Straßen sollen zu autoreduzierten Zonen umgewidmet werden, wobei jedem Berliner nur bis zu zwölf private Autofahrten im Jahr in diesem Bereich zustehen würden.
Ausnahmen sind für Handwerk, Lieferverkehr, ÖPNV, Müllabfuhr sowie für die Polizei und Feuerwehr vorgesehen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte den Gesetzentwurf im Juni 2025 für zulässig und stellte fest, dass kein Grundrecht auf Autofahren bestehe.
„Berlin werbefrei“ fordert ein Verbot digitaler Werbemonitore, Wechsellichtanlagen und großflächiger Außenwerbung. Die Initiative argumentiert mit Energieverbrauch, Lichtverschmutzung und Ablenkung im Straßenverkehr. Klassische Werbeformen wie Litfaßsäulen sollen erlaubt bleiben.
Beide Volksbegehren starteten am 9. Januar 2026. Sollte eine Initiative die erforderlichen Unterschriften fristgerecht sammeln, würde ein Volksentscheid folgen – möglicherweise am 20. September, dem Tag der Abgeordnetenhauswahl. Ein Gesetz träte in Kraft, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen.
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