Als die Briefwahl 1957 eingeführt wurde, war sie für den Ausnahmefall gedacht: Krankheit oder Reisen, nicht jedoch weil sie die Sonntagsruhe stört. Wenn in den Städten jetzt bis zu 40 Prozent der Berechtigten keine Lust auf den „Urnengang“ haben und ihre Macht als Souverän am Briefkasten ausüben, ist das verfassungsrechtlich bedenklich.
Wahlkampf
Die exzessive Briefwahl ist verfassungsrechtlich bedenklich
Die Deutschen wählen zu früh: bis zu 40 Prozent der Städter angeblich per Briefwahl. Sie sollten sich die drei Demokratie-Wochen gönnen bis zur Entscheidung.
Maritta Adam-Tkalec
Maritta Tkalec
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Viel los auf dem Rummelplatz der Demokratie: Die SPD im Wahlkampf duzt alle an.
© DPA/Swen Pförtner
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