Die Verordnung erlaubt Kindern Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen plus einer betreuenden Person. Bisher galt für die Kinder ein Höchstalter von zwölf Jahren, künftig sind es 14 Jahre. Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen außerdem etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt.
Berlin verlängert Corona-Lockdown bis 9. Mai – mehr Freiheiten für Geimpfte
Sie dürfen ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels Einkaufen gehen, einen Friseur oder Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Als Nachweis gilt der Impfpass. Für Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren und als genesen gelten, ist eine Regelung wie für Geimpfte nicht geplant. Die Regeln der neuen Verordnung sollen am Wochenende in Kraft treten.
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