ISLAMABAD, 19. Oktober. Im Prozess des Taliban-Regimes gegen deutsche und andere westliche Mitarbeiter der Hilfsorganisation "Shelter Now" zeichnet sich offenbar ein Urteil innerhalb der nächsten Wochen ab. Nach Angaben aus Islamabad vom Freitag ist die Beweisaufnahme in dem Verfahren vor einem islamischen Scharia-Gericht in Kabul weitgehend abgeschlossen. Die deutsche Seite hofft nach wie vor auf ein mildes Urteil und eine anschließende Abschiebung der vier inhaftierten Bundesbürger nach Pakistan. Kern der Anklage ist der Vorwurf, dass zwei der acht Inhaftierten gemeinsam mit einer muslimischen Familie ein Video über das Leben Jesu Christi angesehen hätten. Die ausländischen Mitarbeiter von "Shelter Now" waren deshalb Anfang August unter dem Vorwurf verhaftet worden, sie hätten Missionsarbeit betrieben. Dies wird von den Angeklagten und ihren Heimatstaaten Deutschland, USA und Australien zurückgewiesen. Die zunächst angedrohte Todesstrafe ist nach Angaben von Beobachtern auch nach islamischem Recht ausgeschlossen. Das letzte Wort wird allerdings der Taliban-Führer Mullah Omar haben, der als Vertreter einer harten Linie gilt. Den Prozess in Kabul beschrieben Eingeweihte als "Farce": Die Verfahrensregeln seien undurchsichtig und oft von Zufall geprägt, was allerdings den Angeklagten gelegentlich nütze. So soll der Vorsitzende Richter die Forderung, ihnen einen pakistanischen Anwalt zur Seite zu stellen, mit der Bemerkung quittiert haben: "Gute Idee." Die Luftangriffe haben die Lage der Inhaftierten den Angaben zufolge nicht wesentlich verschlechtert. Allerdings leide die Kommunikation mit den Taliban über den Fall unter der Störung des Telefonverkehrs, und eine konsularische Betreuung der Angeklagten in Kabul ist vorerst unmöglich. Diesen gehe es den Umständen entsprechend gut, hieß es in Islamabad unter Berufung auf den pakistanischen Anwalt. Neben den vier Deutschen und jeweils zwei Bürgern Australiens sowie der USA haben die Taliban auch 16 afghanische Mitarbeiter von "Shelter Now" verhaftet, die ohne jeglichen Kontakt nach außen im Gefängnis sitzen sollen.
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