Gerichtsurteil zu Hartz-IV-Aufstockern

Berlin: Kellner darf kostenloses Essen von Hartz IV abgezogen werden

Das Gericht wies die Klage des Hartz-IV-Aufstockers mit der Begründung zurück, dass das vertraglich zugesicherte Essen ein Einkommen darstelle.

Marco Buchholz Team News AFP/mbz
1 Min
Ein Kellner serviert Getränke auf einem Tablett (Symbolbild).

Ein Kellner serviert Getränke auf einem Tablett (Symbolbild).

© Imago/Valentina Barreto

Demnach stellt das im Arbeitsvertrag zugesicherte Essen des Kellners ein Einkommen dar. Dieses dürfe folglich bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen mit berücksichtigt werden.

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