Neutralitätsgesetz

Berlin: Kopftuch bald auch für Polizistinnen und Richterinnen?

In Berlin tobt mal wieder ein gesellschaftspolitischer Kampf um das Neutralitätsgesetz. Auch bei Polizei und Justiz soll das Kopftuch erlaubt sein. Ausgang offen.

Elmar Schütze
Elmar Schütze
5 Min
Kopftücher in Klassenzimmern sind Alltag

Kopftücher in Klassenzimmern sind Alltag

© dpa

In Berlin dürfen muslimische Lehrerinnen seit zwei Jahren Kopftuch tragen. Nach Plänen der Grünen soll das auch für Polizistinnen oder Richterinnen gelten. Doch die schwarz-rote Landesregierung macht bisher nicht mit. Nun gibt es einen neuen Anlauf gegen das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz. Es ist ein Streit um Identitätspolitik.

Ursprünglich verbot Berlins Neutralitätsgesetz Lehrkräften, Polizisten sowie Justizbediensteten, im Dienst religiöse Symbole offen sichtbar zu tragen. Islamverbände und ihre politischen Mitstreiter sahen darin eine Diskriminierung. Sie klagten und hatten Erfolg. 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil: Ein generelles Kopftuchverbot sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, es schränke die Grundrechte unverhältnismäßig stark ein. Seitdem ist klar: Das Berliner Gesetz ist nicht verfassungskonform.

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