Schönheitsbehandlung

Berlin: Prozess gegen Kosmetikerin nach Botox-Behandlungen mit Lähmungserscheinungen

Eine 28-Jährige muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie soll in einem Schönheitssalon im Berliner Grunewald Botox gespritzt haben – ohne jede Berechtigung.

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Eine junge Frau soll Kunden ohne Qualifikation Botox gespritzt haben.

Eine junge Frau soll Kunden ohne Qualifikation Botox gespritzt haben.

© Peer Grimm

Am Berliner Amtsgericht Tiergarten beginnt heute ein Strafprozess gegen eine 28-jährige Frau, der die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vorwirft.

Nach Angaben der Anklagebehörde soll die Angeklagte in einem Schönheitssalon im Ortsteil Grunewald Kunden Botox verabreicht haben, obwohl sie weder über die erforderliche Qualifikation noch über eine entsprechende Erlaubnis verfügte.

Körperverletzung sieht Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor

Insgesamt fünf Kunden soll die Beschuldigte die Präparate gespritzt haben. Bei drei von ihnen kam es laut Staatsanwaltschaft zu teils schweren Komplikationen, darunter Lähmungserscheinungen.

Der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung, wegen dessen die Frau angeklagt ist, sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft vor.

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