Berlin: Arabische Clans bedrohen Mitarbeiter der Justiz
In der Antwort der Innenverwaltung wurde zudem auf die Definition der Polizei zu „Clankriminalität“ verwiesen. Demnach wird darunter die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Strukturen („Clans“) verstanden. Durch ein hohes Maß an Abschottung würden Straftaten gefördert und deren Aufklärung erschwert. Die deutsche Rechtsordnung werde grundsätzlich abgelehnt, oft fehle die Integrationsbereitschaft.
Polizeibericht Berlin
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