Buchungscode nicht mehr für Terminbuchung nötig
Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur sollen in wenigen Wochen über die betriebsärztlichen Strukturen geimpft werden. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalisten können ihren Presseausweis als Nachweis einsetzen. Mitarbeiter der Berliner Verwaltungen sind nur impfberechtigt, insoweit sie in besonders relevanter Position tätig sind, dafür braucht es eine Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat. Auch Personen, die in medizinischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und im Lebensmittelhandel tätig sind, sind impfberechtigt. Vor Ort – im Impfzentrum oder beim Hausarzt – ist ebenfalls eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig.
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Das Buchungsverfahren wird den Angaben zufolge umgestellt. Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung auf dem Portal nicht mehr nötig. Bei der Online-Terminvereinbarung oder über die Hotline unter (030) 90 282 200 muss lediglich angegeben werden, welche Art von Nachweis bei der Impfung vorgelegt werden wird.
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