Die Polizei Berlin hat für Dienstag, den 1. September, weiträumige Straßensperrungen rund um das Regierungsviertel und den Tiergarten angeordnet. Von 6 bis 20 Uhr ist der Bereich zwischen Reichstag und Kanzleramt für den Verkehr weitgehend dicht.
Anlass ist das Gedenken an den deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939. Für Autofahrer, Radfahrer und Anwohner bedeutet das 14 Stunden Einschränkungen mitten in der Hauptstadt. Wer trotzdem in die Sperrzone will, braucht die richtigen Papiere.
Warum Berlin das Regierungsviertel absperrt
Hinter den Sperrungen steht ein Gedenktag. Am 1. September wird an den deutschen Überfall auf Polen im Jahr 1939 erinnert.
Mit diesem Angriff begann der Zweite Weltkrieg. Zentraler Ort ist der Gedenkort für Polen 1939–1945 am Platz der Republik, unmittelbar zwischen Reichstag und Kanzleramt.
Welche Straßen in Berlin gesperrt sind
Die Polizei hat einen großen Bereich rund um den Tiergarten und das Regierungsviertel abgeriegelt.
Betroffen sind laut der Mitteilung vor allem diese Abschnitte:
- Gedenkort für Polen 1939–1945 am Platz der Republik
- Heinrich-von-Gagern-Straße im Regierungsviertel zwischen Heinrich-von-Gagern-Straße und Großer Querallee
- nördlich: das Forum vor dem Bundeskanzleramt bis zur Otto-von-Bismarck-Allee samt südlicher Gehwege
- östlich: die Paul-Löbe-Allee mit beiden Gehwegen und der gesamten Fahrbahn bis zum Reichstagsufer und Friedrich-Ebert-Platz
- südlich und westlich: die Scheidemannstraße und die John-Foster-Dulles-Allee mit Gehwegen und Fahrbahnen
Wann die Sperrung gilt
Die Maßnahmen laufen am Dienstag durchgehend von 6 bis 20 Uhr. Über diese 14 Stunden bleibt der abgesperrte Bereich für den normalen Verkehr geschlossen.
Nicht jeder kommt in dieser Zeit durch. Nach Angaben der Polizei dürfen ausschließlich Anwohner sowie anderweitig berechtigte Personen die abgesperrten Bereiche betreten.
Wer dazugehört, sollte sich ausweisen können. Die Polizei rät, den Personalausweis sowie einen Dienst- oder Betriebsausweis zur Legitimation mitzuführen.
Parkverbot: Was in der Sperrzone nicht abgestellt werden darf
In den Sperrbereichen gilt zusätzlich ein umfassendes Abstellverbot. Untersagt ist das Parken von Kraftfahrzeugen – ausdrücklich auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung.
Ebenso wenig abgestellt werden dürfen Fahrräder, motorisierte Zweiräder und elektrobetriebene Fahrzeuge aller Art.
Auch mobile Behältnisse wie Kleidercontainer oder Müllbehälter müssen draußen bleiben. Bereits abgestellte Gegenstände sind laut Polizei aus den Bereichen zu entfernen.
Während des gesamten Zeitraums sind in den betroffenen Bereichen keine öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel gestattet.
Was die Polizei Autofahrern rät
Die Polizei Berlin empfiehlt dringend, die betroffenen Straßenzüge weiträumig zu umfahren.
Wer die genauen Grenzen der Sperrzone nachlesen möchte: Die Allgemeinverfügung und die Lagepläne liegen laut t-online beim Polizeiabschnitt 28 in der Alt-Moabit 145 in Berlin-Tiergarten zur Einsicht aus.
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