Bisher sind Ünsal zufolge fünf Beschwerden eingegangen, zwei davon habe die Jury als diskriminierend bewertet und die entsprechenden Unternehmen angesprochen, zwei als nicht-diskriminierend, bei der fünften habe es noch keine Bewertung gegeben. Beschwerden sind über ein Online-Formular möglich. Die Jury prüft sie anschließend auf Grundlage eines Kriterienkatalogs, der sich am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und am Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) orientiert, wie Ünsal erläuterte.
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Die Arbeit der Jury soll künftig noch bekannter gemacht werden. Geplant ist unter anderem, zu diesem Zweck noch in diesem Jahr Flyer und Postkarten drucken zu lassen.
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