Zur Eindämmung der Gewalt untersagt die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an mehreren Berliner Bahnhöfen zum Jahreswechsel. Dieses Verbot tritt am 31. Dezember um 18 Uhr in Kraft und gilt bis zum 1. Januar 2025 um 6 Uhr. Das teilte die Bundespolizei mit.
Diese Bahnhöfe sind von dem Verbot betroffen
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U-Bahnhöfe sind von der Regelung ausgenommen. Diese Maßnahmen sollen die Anzahl der strafrechtlich relevanten Vorfälle verringern, die in der Vergangenheit häufig unter Anwendung gefährlicher Gegenstände stattfanden. Die Einhaltung der Verfügung wird durch Präsenz und Kontrollen der Bundespolizei an den genannten Bahnhöfen sichergestellt. Bei Verstößen drohen die Sicherstellung der gefährlichen Gegenstände sowie die Anordnung oder Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Quelle: Bundespolizei
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