An mehreren großen Bahnhöfen in Deutschland wird der Alkoholkonsum ab September verboten – den Anfang machen unter anderem Berlin Hauptbahnhof und Berlin Gesundbrunnen. Daneben gelten strengere Regeln für Umweltwerbung, und Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Menschen beraten.
Alkoholverbot startet in Berlin
Ab dem 1. September ist der Konsum von Alkohol zunächst an den Bahnhöfen Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig untersagt. Mit den beiden großen Berliner Fernbahnhöfen sind die verkehrsreichsten Standorte der Hauptstadt vom Auftakt betroffen. Das Verbot gilt auf Bahnsteigen und in den Bahnhofshallen. Ausgenommen sind der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie verschlossene Getränke in Taschen.
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Überwacht werden soll die Regel nach Angaben der Deutschen Bahn von deren Sicherheitskräften sowie der Bundespolizei. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbote. Bis Mitte Oktober sollen alle weiteren Bahnhöfe in Deutschland folgen.
Strengere Regeln für Umweltwerbung
Für Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben. Solche allgemeinen Slogans sind künftig untersagt, sofern es keine belastbaren Belege gibt. Verbraucher sollen dadurch Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten leichter vergleichen können.
Warntag am 10. September
Am 10. September gegen 11 Uhr wird bundesweit das Zusammenspiel öffentlicher Warnsysteme getestet. Die Behörden lösen eine Probewarnung aus, die unter anderem auf Mobiltelefone und digitale Anzeigentafeln geschickt wird. Entwarnung ist für etwa 11.45 Uhr geplant. Der Warntag soll die Kommunikationsstrukturen für den Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen prüfen und die Bevölkerung sensibilisieren.
Erweiterte Steuerberatung
Zum 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen in steuerlichen Fragen unterstützen. Die bisherige Einnahmegrenze für Überschusseinkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen entfällt. Sie lag bislang bei 18.000 Euro bei Alleinstehenden und 36.000 Euro bei Ehepaaren.
Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie
Ab dem 27. September müssen Händler ihre Kunden mit einem einheitlichen Hinweis über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Die Regel gilt für den stationären wie den Onlinehandel. Gewährt ein Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, muss zudem das Garan-Label angebracht werden, das die Dauer der Garantie angibt. (mit AFP)
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