Die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat Angaben zu den offenen Rückforderungen der Berliner Jobcenter an Bürgergeld-Empfänger gemacht. Wie aus einer Anfrage des Lichtenberger Abgeordneten Martin Pätzold (CDU) hervorgeht, schulden die Empfänger der Behörde über 600 Millionen Euro.
Stand Januar 2026 gibt es offene Forderungen gut 631 Millionen Euro. Insgesamt beziehen sich diese Zahlen auf über zwei Millionen Fälle – gemeint sind dabei Einzelvorgänge (jeder Leistungsempfänger kann viele Bescheide erhalten). Bei knapp 530 Millionen Euro handelt es sich um Normalforderungen, bei gut 101 Millionen Euro handele es sich um Darlehen.
Senat nennt Gründe für hohe Rückforderungen
„Eine differenzierte Auswertung nach Schuldnerinnen und Schuldnern im laufenden Leistungsbezug und außerhalb des Leistungsbezuges ist im Finanzsystem der BA nicht möglich“, so die Senatsverwaltung. Bei dem dargestellten Forderungsbestand seien zudem „auch nicht-zahlungsgestörte Forderungen enthalten“, so die Senatsverwaltung weiter. Dies bedeute, dass die Forderungen entweder noch nicht fällig seien oder bereits im Rahmen des laufenden Leistungsbezuges aufgerechnet würden.
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Seitens der Senatsverwaltung hieß es weiter: „Änderungen in den Einkommensverhältnissen, die im Monatsverlauf auftreten, haben beispielsweise Auswirkungen auf die Leistungshöhe. Diese können jedoch erst nach der Leistungsauszahlung rückwirkend berücksichtigt werden, so dass bei eventuell entstandenen Überzahlungen eine Forderung gegenüber der Leistungsempfängerin bzw. dem Leistungsempfänger entsteht“. Dass eine Forderung nicht erfüllt werden könne, sei „überwiegend auf die prekären persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ der Schuldner zurückzuführen.
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