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Berliner Lehrerin über Zwangsheirat: Wie ich versuchte, meine Schülerin zu retten – und scheiterte

Unsere Autorin arbeitet als Lehrerin an einer Berliner Schule. Kümmert es niemanden, wenn junge Mädchen plötzlich nicht mehr aus den Ferien zurückkommen?

Ada M. Hipp
9 Min
Wo ist die Grenze des Berufseinsatzes? Wer kümmert sich, wenn Schülerinnen nicht aus den Ferien in den Unterricht zurückkehren?

Wo ist die Grenze des Berufseinsatzes? Wer kümmert sich, wenn Schülerinnen nicht aus den Ferien in den Unterricht zurückkehren?

© Funke Foto Services/imago

Wann immer sich die Ferien dem Ende neigen, überkommt mich die bange Frage, ob auch wirklich alle meine Schülerinnen und Schüler wohlbehalten aus den Ferien in unsere Berliner Schule zurückkehren. Nicht etwa, weil sie erkrankt wären oder den letzten Flieger aus den Ferien verpasst hätten. Die Gründe sind gravierender.

Die erste Erfahrung mit nicht zurückkehrenden Kindern musste ich im April 2007 machen. Ich unterrichtete damals für ein Jahr parallel zu meiner Realschule an einer Hauptschule. Ein Mädchen aus einer achten Klasse kam dort nicht mehr aus den Osterferien zurück.

Der Klassenlehrer meinte dazu lediglich, dass es wahrscheinlich verheiratet worden wäre. Auf meine erstaunte Nachfrage hin erklärte er mir, dass dies häufiger bei muslimischen Mädchen vorkäme und man sich daran gewöhnen müsse. Die Selbstverständlichkeit, mit der dieser Kollege das sagte, schockierte mich zutiefst.

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Ich hatte das Mädchen als still und ruhig in Erinnerung. Seine Mutter war deutscher Herkunft und zum Islam konvertiert. Das Mädchen war hellhäutig und trug ein Kopftuch, unter dem einmal eine blonde Strähne hervorlugte. Noch heute denke ich hin und wieder an sie. Wie hat sie den möglichen Schock verkraftet? Hat sie etwas geahnt, als es auf die große Reise nach Libyen ging? Lebt sie überhaupt noch?

Das zweite Mal hörte ich im Juni 2008 während der Prüfungszeit im Schulleiterzimmer, dass ein Mädchen nicht mehr in den Unterricht käme, da es zwangsverheiratet werden sollte. Die Mutter kam in die Schule und bat die Schule um Hilfe. Sie habe durch Zufall mitbekommen, wie die Familie ihres Mannes bei einer Familienfeier darüber sprach, dass es an der Zeit sei, die nun sechzehnjährige Tochter zu verheiraten. Nach den Prüfungen sei genau die richtige Zeit.

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Das Mädchen wurde durch den Kindernotdienst sofort aus der Schule in einen Teil Westdeutschlands gebracht – der Aufenthaltsort ist bis heute geheim. Von einem Tag auf den anderen war ihr bisheriges gewohntes Leben zu Ende. Die Familie, die zuvor ihr Schutz war, zeigte sich nun als Bedrohung. Auch die Mutter begab sich in Gefahr, indem sie Hilfe suchte und somit die geplante Zwangsheirat verhinderte.

Im November 2022 betraf es erstmals meine eigene Klasse

Im Jahr 2021 kam eine Neuntklässlerin nicht mehr aus den Aprilferien zurück. Sie hatte sich gegenüber ihren tunesischen Eltern als homosexuell geoutet. Das Mädchen wurde ins Heimatland der Eltern zur Umerziehung verbracht. Immer noch gilt in einigen Ländern Homosexualität als Verbrechen und kann gar zur Todesstrafe führen. In Tunesien wird Homosexualität nach Artikel 230 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren geahndet.

Im November 2022 betraf es erstmals meine eigene Klasse. Eine Schülerin kam auf mich zu und erzählte mir, dass ihr Vater sie und ihre Geschwister schlagen würde. Die sehr junge, schwangere Stiefmutter werde ebenso von ihm geschlagen und sei für sie und ihre Geschwister kaum eine Hilfe. Mit ihrer Schwester sei sie zu Hause für den gesamten Haushalt verantwortlich, sie müssten aufräumen, sauber machen, Essen kochen und sich um die kleineren Geschwister kümmern.

Für Hausaufgaben und anderes Schulisches hätten sie erst am späten Abend Zeit. Ein Handy zur Kommunikation mit den Mitschülern hätten sie nicht. Wird etwas nicht im Sinne des Vaters erledigt, so würde er sie anbrüllen, schlagen und ihnen androhen, dass sie zu Verwandten in den Libanon geschickt würden. Das wollten sie auf keinen Fall.

Vonseiten der Schule wurde das Jugendamt um Hilfe gebeten. Es gab ein Treffen mit Vertretern des Jugendamtes, den Klassenleitungen und den beiden Mädchen. In dem Gespräch wies das Jugendamt die Mädchen darauf hin, dass man sie sofort aus der Familie nehmen könne. Die beiden entschieden sich aus Angst um die jüngeren Geschwister dagegen, da man nur sie beide aus der Familie nehmen würde, bei den jüngeren Geschwistern müsse man erst mal sehen. Ohne ersichtlichen Grund könne man sie nicht einfach aus der Familie nehmen. Die Mädchen entschieden sich gegen eine sofortige Herausnahme aus der Familie.

Da dies an einem Freitag geschah, ging es uns als Klassenleitungen privat über das Wochenende psychisch ziemlich schlecht. Bei den Kindern zu Hause anzurufen, trauten wir uns aus Angst um die Mädchen nicht. Man versucht immer, Dinge aus dem Schulalltag nicht mit nach Hause zu nehmen, doch in diesem Fall mochte es mir nicht so recht gelingen. Wie ergeht es den beiden? Werden sie jetzt in dem Moment gerade geschlagen? Was ist mit den Kleinkindern? Brüllt der Vater sie wieder wegen Nichtigkeiten an?

Der Vater echauffierte sich auf dem Schulhof

Ich hatte den Vater des Mädchens bereits einmal kennengelernt, circa zwei Monate, bevor sie sich im November 2022 an mich gewandt hatte. Meine Kollegin und ich wussten noch nichts davon, wie sich der Vater anscheinend zu Hause seiner Familie gegenüber verhält. Er kam auf den Schulhof mit seinem Cousin, einem Freund der Familie und seiner Nichte. Der Vater, der 2015 aus Syrien nach Deutschland kam, sprach kein Deutsch, seine Nichte und der Freund der Familie sprachen für ihn. Er behauptete, dass seine Tochter jeden Abend weine, weil sie neben einem Jungen sitzen solle. Nun wolle er dies für seine Tochter klären.

Bis dahin entdeckten wir Lehrkräfte nicht ein einziges Mal während und außerhalb des Unterrichts, dass seine Tochter damit auch nur annähernd irgendwelche Probleme zu haben schien. Sie war zwar ruhig, arbeitete aber ganz normal im Unterricht mit und beteiligte sich aktiv an Partnerarbeiten mit ihrem (männlichen) Banknachbarn.

Während des gesamten Gesprächs mit dem Vater (beziehungsweise der dolmetschenden Nichte) sagte das Mädchen kein Wort. Auch auf Fragen von unserer Seite reagierte sie nicht. Es kam uns so vor, als würde sie überhaupt nicht verstehen, weshalb ihr Vater eigentlich in der Schule war.

In der Zwischenzeit hatte sich ein Pulk von Schülerinnen und Schülern um uns herum versammelt. Der Vater echauffierte sich immer lauter auf Arabisch, redete auf seine Deutsch sprechende Nichte ein, gestikulierte mit den Armen und zerrte immer wieder an seiner Tochter. Offensichtlich wollte er sie dazu drängen, uns zu bestätigen, dass er recht habe.

Mühselig und mehrfach wiederholend, auch auf Englisch und Arabisch, wurde dem Vater und der Nichte erklärt, dass es auf das Geschlecht eines Banknachbarn kein Anrecht gebe. Zudem würde man durch solche Regeln ein Kind aufgrund seines Geschlechts ausgrenzen.

Wenige Wochen später vertraute sich mir das Mädchen an und es kam zu dem beschriebenen Gespräch mit dem Jugendamt am Freitag. Nach dem Wochenende strahlten uns beide Mädchen an: Sie würden bald gemeinsam in den Urlaub fahren, ihnen gehe es gut und, sie hätten sich alles nur ausgedacht, weil der Vater nicht so viel Zeit mit ihnen verbringen würde. Sie hätten sich darüber geärgert und hätten sich am Vater dafür rächen wollen. Geglaubt habe ich es nicht.

Neujahr 2023. Die beiden Mädchen kamen nicht in die Schule zurück

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien kamen beide nicht in die Schule. Mitschülern haben sie mitgeteilt, dass sie bereits an diesem Tag Flüge für die Türkei hätten. Erst am Vorabend hätten sie davon erfahren, es sollte eine Überraschung sein. Daraufhin rief ich den Vater an, um mich zu erkundigen, weshalb er keine Freistellung, wie in einem solchen Falle üblich, für seine Töchter beantragt habe. Niemand reagierte.

Neujahr 2023. Die beiden Mädchen kamen nicht in die Schule zurück. Beim Vater wurde mehrfach angerufen, die Verbindung wurde regelmäßig unterbrochen. Da ich täglich dort anrief, kam der Vater eines Tages mit dem Freund der Familie und sprach mit der Schulleitung.

Er wäre ohne seine fünf Kinder zurück nach Deutschland gereist, da ihnen bei Ankunft am Flughafen in Istanbul genau die Reisetasche gestohlen worden wäre, in der die Pässe aller Kinder waren. Nur seinen Pass hatte er bei sich. Er habe mehrfach versucht, über die deutsche Botschaft in der Türkei Pässe für seine Kinder zu bekommen, doch es sei ihm nicht gelungen. Die Kinder würden in ein bis zwei Wochen nachkommen. Die Schule wisse nun Bescheid und er bäte darum, nicht täglich angerufen zu werden. Sobald die Kinder zurück in Berlin seien, würde er sich melden.

Wir nahmen daraufhin Kontakt mit dem Jugendamt auf, berichteten über diese ungeheuerliche Wendung und baten darum, alles nur Mögliche in die Wege zu leiten, damit von Amts wegen nach den Kindern geforscht würde. Das Jugendamt meinte lediglich bei einem Telefonat mit der Schulsozialarbeit, dass wir uns melden sollten, wenn die Kinder wieder da wären.

Ich war fassungslos. Der Vater hat seine Drohung wahr gemacht und seine Kinder entführt! Da muss man doch reagieren! Man könnte Nachforschungen anstellen, man könnte die Passagierlisten und Ticketverkäufe durchgehen und nachsehen, ob überhaupt Rückflüge für sechs Personen gebucht worden waren. Man könnte das Auswärtige Amt sowie die deutsche Botschaft in der Türkei in die Nachforschungen einbinden. Gibt es niemanden bei der Polizei, der sich mit so etwas beschäftigt?

Wer ist in einem solchen Fall zuständig?

Wäre es meine Aufgabe gewesen, nachzuhaken, mich zu erkundigen? Vielleicht. Doch sind da noch die anderen 23 Kinder in der Klasse und die eigene Familie, das eigene Leben. Wo ist die Grenze des Berufseinsatzes? Schon mit meinen mehrfachen Anrufen war ich mir unsicher. Was, wenn der Vater mit seiner weitläufigen Familie eines Tages vor der Schule steht, oder mich an meinem Auto erwartet, oder herausfindet, wo ich wohne? Die Nachfragen seitens der Schule gefielen ihm nicht. Er scheute sich nicht, das vor Ort zum Ausdruck zu bringen. Wessen Aufgabe wäre es gewesen zu intervenieren? Wer ist in einem solchen Fall zuständig?

Die Mädchen kamen nie wieder in die Schule zurück – entgegen den Behauptungen des Vaters. Kein Kontakt war mehr möglich, weder über E-Mail oder Teams noch über WhatsApp oder Telefon. Sie bleiben verschwunden. Aber vergessen kann – und will – ich sie nicht. Kümmert es sonst niemanden, was aus diesen Kindern wird?

Ada M. Hipp, Jahrgang 1968, lebt mit ihrer Familie in Berlin. Seit 1992 ist sie im Berliner Schuldienst tätig.

Transparenzhinweis: Die Autorin verwendet ein Pseudonym, der wahre Name ist der Redaktion bekannt.

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source gibt der Berliner Verlag allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.

Update 26.06.2024: Nach der Veröffentlichung des Textes kontaktierte uns das Berliner Projekt „Papatya - Schutz und Beratung bei familiärer Gewalt, Zwangsverheiratung und Verschleppung“. Betroffene ebenso wie Schulen bekommen dort Hilfe: https://verschleppung.papatya.org.


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