„Auch nach der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind“, erläuterte der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. „Wird ein Kind in einer Ehe geboren, hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.“
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Behrendt: Abstimmungsrecht muss geändert werden
Zwei Mütter zu haben, ist im Abstammungsrecht bisher nicht vorgesehen. Die Senatsverwaltung argumentiert, es bleibe hinter der gesellschaftlichen Realität zurück. „Kinder aus Zwei-Mütter-Familien haben einen Anspruch, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteile aufzuwachsen“, sagte Behrendt. „Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohls ändern.“
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