Schon vor der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs über eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl seien die Vorbereitungen darauf angelaufen. Im Nachtragshaushalt seien dafür 39 Millionen Euro bereitgestellt. „Jedes Wahllokal wird 140 Prozent an Ausstattung erhalten“, versicherte Giffey, nachdem bei den Wahlen im vergangenen Herbst in großem Umfang Stimmzettel fehlten und nicht genügend Wahlurnen zur Verfügung standen.
Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Berlin-Wahl bedeutet
Experte: Wahlwiederholung in Berlin ist tatsächlich eine Neuwahl
Berliner müssen an zwei verschiedenen Terminen wählen
Giffey: Senat wird weiter seine Arbeit machen
Giffey sagte zu, der Senat werde weiter seine Arbeit machen. Gerade in der Krise sei es notwendig, die anstehenden dringenden Aufgaben zu lösen. „Wir kümmern uns darum, dass Berlin trotz aller Herausforderungen läuft“, sagte Giffey.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts steht voraussichtlich am 12. Februar eine Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen an.
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