Mit einer Berufung zieht Lahav Shapira den Streit um besseren Schutz vor Antisemitismus an der Freien Universität Berlin (FU) vor die nächste Instanz. Seine Anwälte reichten die Begründung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein, wie sie am Montag mitteilten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zuvor eine Klage von Shapira gegen die FU abgewiesen.
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Darum geht es bei der Klage von Lahav Shapira gegen die FU
Shapira wirft der FU vor, ihn nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt zu haben. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin scheiterte allerdings im März.
Diese Niederlage will er nicht hinnehmen. „Uns überzeugt die Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht“, sagte seine Anwältin Kristin Pietrzyk der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Warum das Verwaltungsgericht die Schutzklage abwies
Das Gericht sah durchaus eine Pflicht der Hochschule, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen. Sie ergebe sich aus dem Berliner Hochschulgesetz.
Ein einzelner Student könne daraus aber kein persönliches, einklagbares Recht ableiten, so die Richter. Weil die Frage grundsätzliche Bedeutung hat, ließ das Verwaltungsgericht die Berufung ausdrücklich zu. Wann das OVG verhandelt, ist noch offen.
Der Angriff auf den jüdischen Studenten in Berlin-Mitte
Auslöser des ganzen Streits ist eine Tat vom zweiten Februar 2024 – rund vier Monate nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.
Shapira und ein damaliger Kommilitone, ein Lehramtsstudent der FU, trafen sich zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte. Als Shapira ging, folgte ihm der Mann nach draußen, schlug ihn nieder und trat ihm gegen den Kopf.
Die Folgen: Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung. Shapira ist der Bruder des bekannten Comedians Shahak Shapira.
Strafverfahren: Warum die Staatsanwaltschaft Revision einlegt
Auch strafrechtlich ist der Fall offen. Das Amtsgericht Tiergarten wertete die Tat im April 2025 als „antisemitischen Gewaltexzess“ und verhängte drei Jahre Haft.
Im Berufungsprozess sah das Landgericht Berlin das anders. Es verurteilte den Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren – ohne ein antisemitisches Motiv anzunehmen.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berlin Revision ein. Sie will prüfen lassen, ob das Urteil „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, sagte ein Behördensprecher. Die ausführliche Begründung steht noch aus.
Als Nebenkläger zeigte sich Shapira vom Berufungsurteil enttäuscht und wünschte sich unmittelbar, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil anficht. Nächste Instanz wäre das Kammergericht Berlin – ein Termin ist noch nicht bekannt.
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