Betrugsmasche

Betrügerische Bußgeldbescheide im Umlauf: Vorsicht bei Mails vom Kraftfahrt-Bundesamt

Betrüger versuchen derzeit wieder, mit einer neuen Masche an Geld von Bundesbürgern zu kommen. So erkennen Sie die Täuschung.

Maria Windisch Team News maw
2 Min
Betrüger haben sich eine neue Masche ausgedacht, um Menschen zu prellen.

Betrüger haben sich eine neue Masche ausgedacht, um Menschen zu prellen.

© Christin Klose/dpa

Cyberkriminelle versuchen derzeit vermehrt, über eine Phishing-Mail im Namen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eine höhere Geldsumme zu erbeuten. Wie die Verbraucherzentrale warnt, fordert die betrügerische Nachricht zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 158 Euro wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit auf. Sie enthält außerdem einen Downloadlink zu einem PDF-Dokument, das möglicherweise Schadsoftware enthält. Auch ein Datum des vermeintlichen Verstoßes ist genannt.

Laut den Verbraucherschützern stellt das KBA allerdings keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße aus und auch die Behörde selbst dementiert solche Schreiben. Zudem finden sich darin deutliche Warnsignale, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. Demnach ist die unpersönliche Anrede („Hallo Verkehrsteilnehmer“), die unseriöse Absenderadresse, der enthaltene Downloadlink sowie das unprofessionelle Design ein Hinweis für Phishing.

So sieht die Phishing-Mail aus.

So sieht die Phishing-Mail aus.

© KBA

Betrugsversuch via Mail: Das sagt das Kraftfahrt-Bundesamt dazu

Betroffene sollten keinesfalls die Anhänge oder Links öffnen und die Mail stattdessen möglichst ungeöffnet in den Spam-Ordner verschieben.

Bei Unsicherheiten können weitere Informationen auch auf der offiziellen Website des KBA eingeholt werden. Dort findet sich auch ein Muster der Phishing-Mail. Ergänzend dazu heißt es: „Jedem Bußgeldverfahren ginge zudem eine Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsämter etc.) voraus, das Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.“ Die im Umlauf befindlichen E-Mails würden demnach weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.

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