Dem Angeklagten wird nun Subventionsbetrug zur Last gelegt. Er habe nach Angaben der Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, „mit zwei gesondert verfolgten Mittätern in den entsprechenden Onlineformularen bewusst der Wahrheit zuwider angegeben, dass fünf Gesellschaften sowie sein eigenes Einzelunternehmen Zuschüsse für die Sicherung der betrieblichen Existenz in der Corona-Krise benötigten“.
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Zudem habe er „bestätigt, dass die beantragten Mittel ausschließlich für fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand verwendet werden“.
In Wahrheit seien aber „fünf der Firmen gar nicht existent, die sechste habe ihre Geschäftstätigkeit fortführen können, so dass kein Bedarf im Sinne der Förderrichtlinien bestanden habe“, teilte Jani weiter mit. Von den insgesamt beantragten 82.510 Euro seien 35.010 Euro tatsächlich ausgezahlt worden. Der Angeklagte sitzt seit dem 24. April 2020 in Untersuchungshaft.
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