Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat am Freitag vor Betrugsanrufen mit künstlich erzeugten Stimmen gewarnt. Mit Hilfe von KI können Kriminelle die Stimmen von Bekannten, Kollegen oder Vorgesetzten täuschend echt nachahmen.
Bei unbekannten Rufnummern und dringenden Forderungen empfiehlt die Polizei, aufzulegen und die betreffende Person unter ihrer bekannten Telefonnummer selbst anzurufen.
Die Täter versuchen, ihre Opfer zu Geldüberweisungen zu bewegen oder an vertrauliche Informationen zu gelangen. Dabei können sie sich als Familienangehörige ausgeben, die angeblich in einer Notlage stecken. Die Betrüger können sich auch als Vorgesetzte ausgeben und eine dringende Zahlung verlangen.
Vertraute Stimmen können gefälscht sein
Die Polizei weist darauf hin, dass Kriminelle mit KI nicht nur Stimmen nachahmen, sondern auch Ton- und Videoaufnahmen manipulieren können. Solche Fälschungen werden als Deepfakes bezeichnet. Sie können den Eindruck erwecken, dass eine vertraute Person tatsächlich spricht oder in einem Video zu sehen ist.
Kriminelle können zudem Informationen über ihre Opfer und deren Angehörige im Internet und in sozialen Netzwerken sammeln. Damit lassen sich erfundene Notlagen glaubwürdiger darstellen. Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt als Beispiele den Enkeltrick und Schockanrufe, bei denen Betrüger eine Notlage vorspiegeln.
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Beim klassischen Enkeltrick beginnen Betrüger das Gespräch häufig mit der Frage „Rate mal, wer hier spricht?“. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention richten sich solche Anrufe meist an ältere, allein lebende Menschen. Sagen die Angerufenen eine Zahlung zu, kündigen die Täter häufig einen Boten an, der das Bargeld abholen soll.
Warnzeichen können eine blechern oder unnatürlich klingende Stimme, ungewöhnliche Betonungen oder störende Hintergrundgeräusche sein. Bei Videoanrufen können Lippenbewegungen, die nicht zum Gesagten passen, oder unnatürliche Bewegungen auf eine Fälschung hindeuten. Allerdings können auch künstlich erzeugte Stimmen vollkommen natürlich klingen.
Auflegen und selbst zurückrufen
Die Initiative Sicher Handeln, ein gemeinsames Projekt der Polizeilichen Kriminalprävention und weiterer Partner zur Aufklärung über Online-Betrug, empfiehlt, bei unerwarteten Geldforderungen das Gespräch zu beenden und die betreffende Person unter einer bereits gespeicherten oder anderweitig bekannten Telefonnummer selbst anzurufen. So lässt sich überprüfen, ob die Forderung tatsächlich von ihr stammt.
Eine weitere Möglichkeit sind persönliche Kontrollfragen, deren Antworten nur die betreffende Person kennt. Sie sollten nicht öffentlich zugänglich oder leicht im Internet zu finden sein. Familien können außerdem für echte Notfälle ein gemeinsames Codewort vereinbaren.
Auch Unternehmen empfiehlt die Initiative feste Rückrufregeln und interne Sicherheitscodes. Das gilt insbesondere für dringende Zahlungsaufforderungen angeblicher Vorgesetzter.
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