Letzte Generation

Erstmals in Deutschland: Klimaaktivisten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht

Den Aktivisten wird vorgeworfen, sich an Blockadeaktionen am BER und an der PCK Raffinerie beteiligt zu haben. Ihnen droht jahrelange Haft.

3 Min

Das Landgericht Potsdam hat das Hauptverfahren gegen vier Klimaaktivisten der Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eröffnet. Damit ist das Landgericht das erste in Deutschland, das einen solchen Prozess gegen Mitglieder der Klimabewegung führt.

Der Prozess gegen die Aktivisten wurde mehrfach verschoben. Die Letzte Generation erlangte vor einigen Jahren bundesweite Aufmerksamkeit, weil ihre Mitglieder sich mehrfach auf Straßen festklebten, um den Verkehr zu blockieren. Es kam auch zu dramatischeren Aktionen, etwa dem Besprühen des Brandenburger Tors mit oranger Farbe und dem Beschmieren von Gemälden in Museen.

Kriminelle Vereinigung? Razzia 2022 sorgte für Debatte

Die Aktivisten der Letzten Generation sollen mehrere Attacken gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt und eine Ölleitung im Nordosten Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern verübt haben. Zudem sollen sie an Blockadeaktionen am Hauptstadtflughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam beteiligt gewesen sein.

Im Dezember 2022 wurden bundesweit elf Objekte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg durchsucht. Zusätzlich wurde der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung geprüft. Fünf Mitglieder der Letzten Generation wurden in sogenannten präventiven Gewahrsam genommen, um weitere Taten zu verhindern. Im Mai 2024 teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin mit, Anklage gegen die fünf Mitglieder erhoben zu haben. Inzwischen gibt es drei unterschiedliche Verfahren in Flensburg, München und Neuruppin. Das Landgericht Potsdam ließ als erstes die Anklage aus Neuruppin zur Verhandlung zu.

Bildung einer kriminellen Vereinigung: Mindestens zwei Jahre Haft

Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs sieht vor: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.“ Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Die Letzte Generation kritisiert die mögliche Verwendung des Paragrafen scharf. „Der Einsatz des Paragrafen 129 gegen Protestbewegungen ist keine Neuheit: Er wurde schon immer genutzt, um politische Gegner:innen einzuschüchtern und zu unterdrücken“, so die Aktivisten in einer Mitteilung.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner