Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist das Ostseebad Binz mit seiner Klage gegen die Genehmigung des Flüssiggas-Terminals im benachbarten Hafen Mukran aus dem Jahr 2024 gescheitert. Die Kläger, vertreten durch den Bürgermeister Mario Kurowski (Bürger für Binz), zeigten sich enttäuscht.
Mit Bescheid vom 9. April 2024 hatte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals, bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas im Hafen Mukran genehmigt.
Hiergegen legte das Ostseebad Binz, Nachbargemeinde der Standortgemeinde Sassnitz, Widerspruch ein. Zugleich beantragte sie beim Bundesverwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs, mit dem sie schwerwiegende Sicherheitsrisiken infolge des Terminalbetriebs geltend machte.
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Gericht erkennt fehlerfreie Messungen beim Eilantrag
Diesen Eilantrag hat der Senat mit Beschluss vom 6. Juni dieses Jahres bereits abgelehnt. Auch der Widerspruch der Gemeinde Binz blieb erfolglos. Ihre nun erhobene Klage im Hauptsacheverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch als unzulässig abgewiesen.
Deren Zulässigkeit setze voraus, dass die Kommune aufzeige, dass sie durch das genehmigte Vorhaben betroffen und in ihrer Rechtsstellung verletzt ist. „Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Klage nicht. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals“, betonte der vorsitzende Richter, Martin Steinkühler.
Mögliche weitreichende Auswirkungen von etwaigen Störfällen im Hafenbereich seien nicht aufgezeigt worden. Die Entfernung vom LNG-Terminal zum nächstgelegenen beplanten Gebiet der Stadt Binz betrage über 1,5 Kilometer. Der Rechtsverterter des Ostseebades, Remo Klinger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Geulen und Klinger hatte vor dem Urteil versucht, neue Beweise auf den Tisch zu legen.
Neue Beweisanträge des Ostseebades Binz vorgelegt
Unter anderem argumentierte der Jurist, dass die jährlich maximal 110 zugelassenen Anläufe von LNG-Schiffen dafür sorgten, dass man nicht den konkreten Liegeort der Regasifizierungsanlage als singulären Standort sehen könne, da die Flüssiggas-Schiffe ja in einem gewissen Abstand auf die Anlage zusteuern würden. Er habe den Abstand mit etwa 800 Metern gemessen, so der Rechtsanwalt, was eine Neubewertung mit sich bringe. Schließlich transportierten die Schiffe eine potenziell gefährliche Fracht.
Der Berichterstatter der 7. Kammer des Bundesverwaltungsgerichts hingegen sah die angenommenen Messungen im Eilverfahren im Juni als korrekt an und sagte zudem, dass man die immissionsschutzrechtlichen Belange dort bereits ausreichend gewichtet habe und keine potenziellen Gefährdungen von außerhalb.
Diese nämlich hatte Klinger ins Feld geführt und zog einen Vergleich zu atomschutzrechtlichen Betrachtungen, wo es ein Störfall-Szenario gäbe, beispielsweise wenn ein Flugzeug auf einen Castorbehälter stürze. „Eine Drohne auf das LNG-Terminal aber wird weniger gewichtet“, zeigte er sein Unverständnis.
Auf der Insel Rügen sorgt das LNG-Terminal in Mukran nach wie vor für Unmut.
© Joerg Boethling/imago
Umfassende neue Zeugenliste wurde abgelehnt
Der Anwalt des vorpommerschen Landesamtes für Umwelt und Landwirtschaft, Prof. Dr. Peter Schütte von BBG & Partner aus Bremen, bezeichnete den Beweisantrag als verspätet und beteuerte die korrekte immissionsschutzrechtliche Bewertung. Er verwies auf eingereichte Gutachten und Bewertungen, sodass die Anlage deshalb genehmigungsfähig war.
Remo Klinger beteuerte, dass mögliche Drohnenangriffe heutzutage nicht als Restrisiko abgetan werden dürften und zitierte dazu den Präsidenten des Bundeskriminalamtes. Seit 2022 habe es vermehrt Spionageangriffe auf IT-Systeme von Schiffen auf der Ostsee gegeben, auch die Ausforschungen sensibler Einrichtungen durch ausländische Drohnen hätten zugenommen.
„Das BKA regte in seiner Sicherheitseinschätzung an, Häfen, in denen LNG umgeschlagen wird, besonders zu schützen“, so Klinger, der als neue Zeugen gern den Präsidenten des BND, Martin Jäger, die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Claudia Plattner und den Direktor der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen, Ulf Kaspera, gesehen hätte. Diesen Zahn allerdings zog dem Juristen der vorsitzende Richter Steinkühler, der mit seinem Senat die erneuten Beweisanträge ablehnte und eben jenes erwähnte Urteil der Klageabweisung fällte.
Binzer Bürgermeister frustriert über Gerichtsentscheid
Der Binzer Bürgermeister Mario Kurowski zeigte sich verärgert: „Wir haben über dreißig Jahre die Ostsee als Schutzraum besonders in den Fokus genommen, nun setzt man eine solche Industrieanlage in diesen Bereich. Wenn wir als Kommune ein Schaukelpferd in Nähe der Dünen aufstellen wollen, ist das ein Riesenkampf.“ Im Gegensatz zur Nachbargemeinde Sassnitz gäbe es seitens Binz auch keinerlei wirtschaftliche Interessen – abgesehen vom Schutz der touristischen Einrichtungen.
Sauer ist Mario Kurowksi, wenn er an den Besuch des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck (B'90/Grüne), Bundeskanzler Olaf Scholz und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD) denkt: „Die kamen, da war alles schon an uns vorbei schon beschlossen. Die von Habeck damals ins Feld geführte Gasnotlage konnte uns bis heute niemand nachweisen. Aber wir müssen jetzt mit der Anlage vor unserer Haustür leben. Das ist nicht hinnehmbar.“
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