Energiepolitik

Biogas-Branche in Sachsen-Anhalt fürchtet Ausbaustopp

Die Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes sorgen für Unsicherheit bei Biogasbetreibern. Die aktuelle Fassung droht, Investitionen in neue Projekte auszubremsen.

OAZ
2 Min
Betreiber von Biogasanlagen fürchten die Folgen der geplanten Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes.

Betreiber von Biogasanlagen fürchten die Folgen der geplanten Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes.

© Steffen Schellhorn/Imago

Betreiber von Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt warnen vor den Folgen der geplanten Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie befürchten, dass Investitionen ausbleiben und der Ausbau zum Erliegen kommt.

Die aktuelle Fassung der EnWG-Novelle schaffe erhebliche Planungsunsicherheit und drohe, Investitionen in neue Biogasprojekte auszubremsen, sagte Christian Hower-Knobloch, Geschäftsführer des Biogasunternehmens Nexogas, das mehrere Anlagen im Bundesland betreibt. Es drohe ein Ausbaustopp, der nach seinen Worten ein energiepolitischer Fehler mit gravierenden Folgen für die Versorgungssicherheit wäre.

Kritik richtet sich vor allem gegen die geplante Kappungsfrist. Gasnetzbetreiber sollen demnach das Recht erhalten, neuen Anlagen bereits nach zehn Jahren den Netzzugang zu kündigen. Banken erwarteten bei Projekten dieser Größenordnung jedoch eine Mindestbetriebszeit von 20 Jahren, sagte Hower-Knobloch laut einem Bericht der Volksstimme. Er hält eine Frist von mindestens 15 bis 20 Jahren für notwendig.

Sorge auch beim Landesbauernverband

Auch Udo Krause, Sprecher des Landesverbandes Erneuerbare Energien, warnte: Würde das Gesetz wie geplant umgesetzt, wäre dies das Ende für den Ausbau neuer Biogasprojekte. Der Entwurf entspreche weder den europäischen Vorgaben noch den Ambitionen der Bundesregierung, heimische Biogaspotenziale zu fördern.

Beim Landesbauernverband ist die Verunsicherung nach Angaben eines Sprechers spürbar. Selbst unterschriftsreife Cluster-Projekte, bei denen mehrere Anlagen gemeinsam einspeisen, seien bereits zurückgezogen worden. Befürchtet werde zudem, dass im Zuge der Novelle die Deckelung der Anschlusskosten für Anlagen fallen könnte, die weniger als einen Kilometer vom Gasnetz entfernt sind. Bislang zahlen Betreiber dafür 250.000 Euro, künftig drohten Kosten in Millionenhöhe.

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Biogas spielt nach den Vorgaben des Heizungsgesetzes eine wichtige Rolle für die Energiewende. Bis 2040 soll der Anteil von Biomethan beim Betrieb von Gasheizungen auf 60 Prozent steigen. Zudem dienen die Anlagen als Reserve, wenn Wind- und Solarenergie ausfallen.

Das Bundeswirtschaftsministerium verwies darauf, dass die Ende 2025 ausgelaufenen Privilegierungen beim Netzanschluss für Bioenergieanlagen über eine Übergangsregelung bis Ende 2026 verlängert worden seien. Eine Nachfolgeregelung innerhalb der Gasnetzzusatzverordnung werde derzeit erarbeitet. Zur Kappungsfrist wollte sich ein Ministeriumssprecher nicht im Detail äußern und verwies auf das laufende parlamentarische Verfahren.

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