Für die geplante Biogasanlage in Grevesmühlen ist nach Einschätzung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Das Ergebnis einer Vorprüfung hat die Behörde am Montag öffentlich bekannt gemacht. Über den Genehmigungsantrag ist damit noch nicht entschieden.
Vorhabenträgerin ist die GrünGas Grevesmühlen GmbH & Co. KG. Sie plant, eine Biogasanlage mit Biogasaufbereitung am Baarrsee 2/4/6 im Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest zu errichten und zu betreiben.
Beantragt hat das Unternehmen eine immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach § 4 in Verbindung mit § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Angaben zur Leistung der Anlage, zu den Einsatzstoffen oder zum Zeitplan enthält die Bekanntmachung nicht.
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Das StALU WM hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) durchgeführt. Betrachtet wurden nach Angaben der Behörde unter anderem Lärm, Geruch, Biotope sowie Flora und Fauna, die Flächeninanspruchnahme und das Störfallrisiko. Erhebliche negative Auswirkungen sieht das Amt dabei nicht. „Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist“, heißt es in der Bekanntmachung.
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