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Blindsein in Zeiten der Digitalisierung: Muss das Internet revolutioniert werden?

Wie ergeht es eigentlich blinden Menschen in Zeiten der Digitalisierung? Unser Autor hat darüber mit Experten und Betroffenen gesprochen.

Markus Keimel
Markus Keimel
6 Min
Ein Mann mit Sehbehinderung bedient ein Smartphone

Ein Mann mit Sehbehinderung bedient ein Smartphone

© Miguel Cano/imago

Ob Fahrkartenkauf über App oder Amtsweg am Smartphone. Vieles funktioniert heutzutage zusätzlich oder nur noch ausschließlich über den digitalen Weg.

Was bedeutet diese Entwicklung für etwa 71.000 blinde, circa 46.000 hochgradig sehbehinderte und ungefähr 440.000 sehbehinderte Menschen in Deutschland? Macht man blinden und sehbehinderten Menschen mit der Digitalisierung das alltägliche Leben schwerer?

„Leider ist das allzu oft der Fall“, sagt Margit Flory, die selbst bereits im Jugendalter erblindet ist. Mehrere Jahre engagierte sie sich als Vorstandsmitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium e.V. und war als bundesweite Vertreterin der Belange von Studierenden mit Behinderung im Beirat des Deutschen Studentenwerks Berlin tätig.

Seit 2007 unterrichtet sie an den Berufsfachschulen des Bildungszentrums für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg. „Viele Haushaltsgeräte haben beispielsweise keine ertastbaren Schalter und Knöpfe mehr. Sie werden stattdessen über digitale Anzeigen gesteuert, die man jedoch sehen muss. Das gilt zum Beispiel für die Wasch- und die Spülmaschine, den Herd, den Backofen, den Kaffeevollautomaten oder auch den Thermomix. Auch Pakete bekommt man in den Schließfächern von Packstationen nur mit sehender Unterstützung. Oft ist die Kommunikation in privaten und beruflichen Chatgruppen eingeschränkt, wenn zum Beispiel Bilder und Fotos verwendet werden“, so Flory.

Blinde und sehbehinderte Menschen: Hindernisse im beruflichen Alltag

Für blinde und sehbehinderte Menschen sei die ständig zunehmende Informationsflut, die höher werdende Komplexität und die Geschwindigkeit der digitalen Veränderungen eine besondere Herausforderung.

„Wie komme ich beispielsweise an relevante Informationen über Sonderangebote? Wie kann ich mich für eine neue Wohnung oder auf eine neue Stelle bewerben, wenn die Anzeigen mit Sprachausgabe und Braillezeile nicht auffindbar oder lesbar sind? Sehende Partner und Freunde zu bitten, das bedeutet, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, und erfordert einen wesentlich höheren Zeitaufwand, der von Nachteil ist“, so Flory.

Im Arbeitsbereich würden die Relaunches von Webseiten, die unzähligen Updates und die sich stets verändernden PC-Programme oft bedeuten, dass Hilfstechnologien erst aufwendig angepasst werden müssten, um weiterarbeiten zu können.

„Meist ist damit eine geänderte Bedienungsweise verbunden, die entweder durch die Betroffenen selbst herausgefunden werden muss oder in eigens für Blinde und Sehbehinderte konzipierten EDV-Schulungen zu erlernen ist. Das ist mit Antragsverfahren, Kosten und Zeit verbunden, was zusätzlich zu den beruflichen Tätigkeiten zu stemmen ist“, erklärt Flory.

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Wie können blinde Menschen überhaupt ein Smartphone bedienen? „Als vollblinde Person nutze ich das iPhone mit der integrierten Sprache ‚Voiceover‘. Diese kann in jedem Gerät von Apple in den Einstellungen aktiviert werden und spricht dann den Bildschirminhalt“, erzählt Flory.

Gesteuert würde dieses folglich über bestimmte Gesten, wie Tippen, Wischen oder Streichen mit einem bis vier Fingern. Für bequemeres Arbeiten könne auch eine reguläre Tastatur mit dem Handy und eine Braillezeile verbunden werden.

Der sehbehinderte Ali Arslan demonstriert in der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr den Gebrauch seines barrierefreien Computers mit Sprachausgabe.

Der sehbehinderte Ali Arslan demonstriert in der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr den Gebrauch seines barrierefreien Computers mit Sprachausgabe.

© Funke Foto Services/imago

„An blindenspezifischen Apps nutze ich beispielsweise Blind Square als Navigationshilfe oder Seeing AI, um per QR-Scanner herauszufinden, welcher Inhalt sich beispielsweise in einer Verpackungsschachtel befindet. Die App kann mir auch sagen, ob das Licht ausgeschaltet ist“, so Flory.

Webseiten sind oft nicht barrierefrei

„Eine besondere Herausforderung sind Bilder und Videoclips ohne Inhaltsbeschreibung, Captchas, die ausschließlich optische Aufgabenlösungen zulassen, oder wenn man automatisch von einer Internetseite auf eine andere geleitet wird, ohne dies mitgeteilt zu bekommen. Es wäre hilfreich, wenn die vorhandenen gesetzlichen Mindeststandards aus den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern konsequent umgesetzt und eingehalten würden. Das ist leider nicht immer der Fall“, erklärt Flory.

Dass sehr viele Webseiten und Apps für sehbehinderte und blinde Menschen nicht gut zugänglich sind, weiß auch Aytekin Demirbas, Vorstandsmitglied im Landesvorstand des Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen.

„Aus der Community der blinden und sehbehinderten Menschen wird häufig auf fehlende Barrierefreiheit bei den Betreibern hingewiesen. Einige beheben die Barrieren, bei einigen passiert aber schlichtweg nichts. Wir nutzen spezielle Technologien, um auf den Seiten navigieren zu können. Ist die Seite schlecht gestaltet, kann die Hilfstechnologie mit den Inhalten nichts anfangen“, sagt Demirbas.

Wie sieht eine barrierefreie Webseite aus? Überschriften müssten hierarchisch logisch gestaltet sein, Links, Buttons und Formularfelder bräuchten unbedingt eine Beschriftung.

„Eine Website ist dann perfekt barrierefrei, wenn ich, wie sehende Personen, zügig, unkompliziert und effizient an die erwünschten Informationen komme. Ich muss mich schnell auf der Seite orientieren, problemlos navigieren und mit den Tab- und Cursortasten sowie mit den gängigen Tastenkombinationen auf der Webseite interagieren können“, erklärt Flory.

Dazu müsse die Seite klar strukturiert und ordentlich programmiert sein. „Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise die Überschriften als Überschriften definiert sind, die Links einen sprechenden Link-Namen haben und alle Steuerelemente und Eingabefelder aussagekräftig gelabelt sind“, so Flory.

Warum dies noch immer keine Selbstverständlichkeit ist, verstünde sie nicht, da eine barrierefreie Webseite für jedermann hilfreich wäre. Ein Schlüssel zur Erfüllung dieser Anforderungen sei das sogenannte Vergaberecht, bei dem öffentliche Stellen ihre Anforderungen an neue oder zu aktualisierende Webseiten und Programme formulieren.

„Nur wenn hier digitale Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird, wie es die entsprechenden Vorschriften verlangen, wird sich längerfristig die Zugänglichkeit der Anwendungen deutlich verbessern“, erklärt Uwe Boysen, Bremer Jurist und Sozialwissenschaftler, der jahrelang im Vorstand des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf war und bereits mehrere Fachveröffentlichungen zum Thema vorgelegt hat.

Eine sehbehinderte Person läuft durch den Stadtraum. Immer noch gibt es in der Gesellschaft massive Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen.

Eine sehbehinderte Person läuft durch den Stadtraum. Immer noch gibt es in der Gesellschaft massive Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen.

© Michael Gstettenbauer/imago

Zwingender politischer Handlungsbedarf 

„Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Standards zur digitalen Barrierefreiheit. Dazu gehören die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern, mit denen sogenannte öffentliche Stellen zur Zugänglichkeit ihrer Internetseiten verpflichtet werden. Dies geht maßgeblich auf eine EU-Richtlinie und letztlich auf die UN-Behindertenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zurück“, sagt Boysen.

Weitere Gesetze würden in absehbarer Zeit in Kraft treten, zum Beispiel das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das erstmals auch private Anbieter für bestimmte Waren und Dienstleistungen ab 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet.

„Ohne die erheblichen Aktivitäten der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe wären diese Vorschriften gar nicht zustande gekommen. Was fehlt, sind die konkrete Durchsetzung vieler dieser Regelungen, Sanktionsmöglichkeiten und die Einklagbarkeit“, sagt Boysen.

Die Politik erscheine diesbezüglich aber leider viel zu zögerlich, was auch Demirbas vom Landesvorstand des Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen bestätigt. „Ich finde, dass nur sehr halbherzig auf unsere Belange eingegangen wird und glaube, dass hier die Interessen der Wirtschaft weiter im Vordergrund stehen, als die Interessen der Betroffenen“, so Demirbas.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hätte demnach bedauerlicherweise lediglich einen aussagekräftigen Namen, ohne die erhoffte Wirkungskraft.

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source gibt der Berliner Verlag freien Autorinnen und Autoren sowie jedem Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.

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