Der frühere Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow (Linke), hat sich gegen den Straftatbestand der Politiker-Beleidigung ausgesprochen. Zwar sei der Straftatbestand gut gemeint gewesen, so der Politiker, die Anwendung entwickle „sich aber in die völlig falsche Richtung“.
Zuletzt wurde erneut heftig über den Paragrafen 188 diskutiert. Anlass der Debatte ist eine Verurteilung durch das Amtsgericht Öhringen. Ein Facebook-Nutzer war rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz" bezeichnet hatte.
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Vorstöße zur Abschaffung des Paragrafen zur Politiker-Beleidigung
„Die konkrete Anwendung des Paragrafen 188 nützt jetzt aber nur jenen, die behaupten, man könne in Deutschland seine Meinung nicht mehr sagen“, so Ramelow. Dies sei „nicht tragfähig und ein Irrweg“. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung müsse wieder gestrichen werden.
Unter einem Facebook-Beitrag der Polizei Heilbronn hatten sich zahlreiche Kommentare mit Beleidigungen des Bundeskanzlers gefunden. Das Polizeipräsidium hatte damals auf Facebook über ein Flugverbot während des Kanzlerbesuchs informiert. Merz wurde in den Kommentaren unter anderem als „Lackaffe“ oder „Pinocchio“ bezeichnet. Die Anklagebehörde sprach von „zahlreichen Verfahren“. Die meisten würden jedoch eingestellt. Im Fall des „Lackaffen“ wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.
Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs schützt Personen des politischen Lebens besonders vor Beleidigungen, wenn die Tat geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Zuletzt regten sich immer wieder Stimmen, die die Abschaffung des Paragrafen befürworteten. Darunter auch der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) kündigte zuletzt einen Vorstoß zur Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung an.
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