Mit Zustimmung der Bundesregierung hält der Rat der Europäischen Union Sanktionen gegen mehrere Einzelpersonen aufrecht, obwohl EU-Gerichte deren Listung wiederholt für rechtswidrig erklärt und aufgehoben haben. Das geht aus einer juristischen Dokumentation hervor, die der OAZ vorliegt.
Russland-Sanktionen
„Wieso missachten EU und Bundesregierung seit Jahren Urteile gegen Sanktionen?“
Juristen werfen dem Rat der Europäischen Union und der Bundesregierung vor, Urteile von EU-Gerichten systematisch zu unterlaufen – mit fatalen Folgen.
4 Min
Link kopiert
Die Artikel-URL wurde erfolgreich in Ihrer Zwischenablage gespeichert.
Regierungspressekonferenz: „Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik.“
© Anastasia Besant
Werden Sie Teil des Ostablishments.
Sie haben bereits ein O+ Abo?
*