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Bildung in der Corona-Krise

Michael Müller: Schulen in Berlin öffnen wieder ab dem 22. Februar

Trotz der Verlängerung des Lockdowns sollen die Schulen in Berlin ab dem 22. Februar wieder öffnen. Das kündigte der Regierende Bürgermeister am Mittwoch an.

Marco Buchholz Team News dpa/mbz
2 Min
Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin, beschrieb die Öffnung von Schulen und Kitas, über die die Länder eigenständig entscheiden sollen, als schwierigen Abwägungsprozess zwischen Gesundheitsschutz einerseits sowie den sozialen Folgen weiter geschlossener Einrichtungen andererseits.

Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin, beschrieb die Öffnung von Schulen und Kitas, über die die Länder eigenständig entscheiden sollen, als schwierigen Abwägungsprozess zwischen Gesundheitsschutz einerseits sowie den sozialen Folgen weiter geschlossener Einrichtungen andererseits.

© AP/Markus Schreiber

Müller beschrieb die Öffnung von Schulen und Kitas, über die die Länder eigenständig entscheiden sollen, als schwierigen Abwägungsprozess zwischen Gesundheitsschutz einerseits sowie den sozialen Folgen weiter geschlossener Einrichtungen andererseits. Es gehe nicht um eine Öffnung auf einen Schlag, sondern um „ein schrittweises Hochfahren des Präsenzbetriebes an den Grundschulen“ mit Wechselunterricht, Hygieneregeln und auch neuen Testmöglichkeiten für Lehrer und Kinder. Letztere böten mehr Sicherheit, so dass die Länder diesen Weg guten Gewissens gehen könnten.

„Schule kann man nicht außen vor lassen beim Infektionsgeschehen“, so Müller. Aber Wissenschaftler sagten auch: „Es gibt keine besonderen Auffälligkeiten bei den Kindern, schon gar nicht bei den ganz jungen.“

Der Berliner Senat berät auf einer Sondersitzung an diesem Donnerstag über sein weiteres Vorgehen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dabei geht es um die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März, auf die sich Bund und Länder am Mittwochabend bei einer Schalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigt hatten. Erwartet wird, dass der Senat das nun rechtlich umsetzt. Dazu muss die Infektionsschutzverordnung des Landes aktualisiert werden.

Bund und Länder vereinbarten am Mittwoch eine Verlängerung des Lockdowns um drei Wochen bis zum 7. März. Eine Ausnahme bilden Friseure, die ab 1. März öffnen dürfen. Sinkt der Inzidenzwert auf 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche oder darunter, sollen die Länder eine schrittweise Öffnung von geschlossenen Geschäften und Anbietern köpernaher Dienstleistungen, von Museen und Galerien ermöglichen können.

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