Pandemie

Brandenburg: 3G-Regel für Weihnachtsmärkte beschlossen

Laut Gesundheitsministerium müssen Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. Zudem gilt das Abstandsgebot. Eine generelle Maskenpflicht gibt es aber nicht.

Team News Mike Wilms dpa/mow
1 Min
Der Weihnachtsmarkt „Blauer Lichterglanz“ in Potsdam (Archivbild)

Der Weihnachtsmarkt „Blauer Lichterglanz“ in Potsdam (Archivbild)

© dpa/Monika Skolimowska

Eine generelle Maskenpflicht im Freien werde es nicht geben, in Innenräumen wie zum Beispiel Glühweinhütten sehe das aber wieder anders aus. Bis man an seinem festen Platz sitze, müsse eine Maske getragen werden. Veranstalter von Weihnachtsmärkten könnten sich individuell auch für die sogenannte 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren) entscheiden. Dann entfallen laut Ministerium Schutzmaßnahmen wie Abstand und Maske.

Veranstalter müssen kontrollierten Zugang sicherstellen

Um diese Vorgaben einhalten zu können, müssten die Veranstalter der Weihnachtsmärkte in der Lage sein, das Gelände zu kontrollieren. Das bedeute, dass sie den kontrollierten Zugang sicherstellen müssten, hieß es vom Ministerium. Dies sei beispielsweise möglich durch ein abgegrenztes Areal oder eine Umzäunung des Geländes.

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