Bildung

Brandenburg verbietet AfD-Werbung an Schulen: Das steckt dahinter

Das Land Brandenburg verbietet AfD-Werbematerial an Schulen. Die AfD-Fraktion kritisiert das scharf. Was dahintersteckt.

3 Min
Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg, kritisiert das Ministerium.

Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg, kritisiert das Ministerium.

© Christoph Soeder/dpa

Das Land Brandenburg hat der AfD untersagt, an Schulen Werbematerial und Kennzeichen zu verteilen. Grundlage ist ein Paragraf im Schulgesetz, der sogenannte „Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen“ auf dem Schulgelände verbietet.

Auf Anfrage dieser Redaktion teilte das Landesministerium Bildung, Jugend und Sport mit: „Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet“.

Die AfD-Landtagsfraktion wehrt sich vehement gegen diese Auslegung und spricht von einem „Kampf gegen Andersdenkende“. Das Ministerium betont zugleich, dass die Meinungsfreiheit von Schülern unangetastet bleibe.

Was Brandenburg der AfD an Schulen konkret verbietet

Das Verbot betrifft nicht nur den Klassenraum. Es gilt in der Schule, auf dem gesamten Schulgelände und auch bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Geländes.

Untersagt ist es demnach, „Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen“, wie das Bildungsministerium mitteilte.

Paragraf 64a: der Passus im Brandenburger Schulgesetz

Möglich macht das ein Zusatz im Brandenburgischen Schulgesetz. Im Jahr 2024 kam mit Paragraf 64a ein Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen hinzu.

Der Passus verpflichtet Schulen außerdem, bestimmte Vorfälle sofort zu melden: Die Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie antisemitische oder rassistische Vorfälle.

Entscheidend ist eine Klausel im Gesetz: Wird eine Organisation in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt, wird ihre Verfassungsfeindlichkeit vermutet. Damit seien aus Sicht des Bildungsministeriums die Voraussetzungen des Paragrafen erfüllt.

„Kampf gegen Andersdenkende“: So reagiert die AfD

Die AfD-Landtagsfraktion kritisiert die Regelung. „Der Kampf gegen Andersdenkende läuft“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Er kritisierte, es könne nicht sein, „dass auf einmal alles, was mit der AfD in Verbindung gebracht wird, zur Propaganda erklärt wird und an Schulen verboten ist und dazu führt, dass massiver Druck auf die Schüler ausgerichtet wird“.

Was für Schüler weiterhin gilt

Für die Jugendlichen selbst ändert sich nach Darstellung des Ministeriums nichts an der Meinungsfreiheit. Sie dürften ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild weiter frei äußern.

Eine Weisung, wie Lehrkräfte mit politischen Botschaften von Schülern umzugehen haben, gebe es ausdrücklich nicht. Lehrkräfte sollen die Jugendlichen begleiten, politische Themen kritisch zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.

Getrennt davon gilt weiterhin ein allgemeines Verbot politischer Werbung während des Schulbetriebs. Es soll die parteipolitische Neutralität der Schulen sichern.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner