Seit Freitag gilt eine aktualisierte Corona-Verordnung in Brandenburg. Die Landesregierung stellte darin klar, dass die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr auch für private Feiern und andere Treffen von Familien, Freunden oder Bekannten gelte. An Heiligabend und Silvester sind die entsprechenden zeitlichen Vorgaben gelockert.
Ab 4. Januar sind Schulen für den Präsenzunterricht geschlossen. Für Kinder, von denen mindestens ein Elternteil im Gesundheitsbereich, als Lehrkraft, Erzieher, bei der Polizei, Feuerwehr und im Rettungsdienst oder in den Medien arbeitet, gibt es eine Notbetreuung - bis zur sechsten Klasse.
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