In Restaurants in Brandenburg dürfen künftig bis zu sechs Gäste unterschiedlicher Haushalte zusammensitzen, entschied das Kabinett. Bisher können Menschen aus dem gleichen Haushalt an einem Tisch sitzen - oder Gäste verschiedener Haushalte, wenn sie den regulären Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. In Berliner Gaststätten sind maximal sechs Menschen an einem Tisch erlaubt mit weniger als 1,50 Meter Abstand.
Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht
Zudem kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske künftig zwischen 50 und 250 Euro Bußgeld. Die Maskenpflicht gilt unter anderem im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel.
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) forderte weitere Vorsorge, damit es nicht zu Corona-Infektionen kommt: „Deshalb müssen wir weiter Abstand halten und dort wo es nicht geht, Mund – und Nasenschutz tragen.“ Er betonte mit Blick auf das Bußgeld: „Jeder muss wissen: Jederzeit kann eine Kontrolle kommen.“
Das Verbot von Großveranstaltungen wie Konzerten, Messen oder Volksfeste für mehr als 1000 Besucher in Brandenburg wird bis zum Jahresende verlängert. Großveranstaltungen waren bisher nur bis Ende Oktober verboten. Nur für Autokinos, Autotheater, Autokonzerte und ähnliche Veranstaltungen kann das zuständige Gesundheitsamt Ausnahmen erlauben. „Erotische Massagen“ ohne Geschlechtsverkehr würden dagegen wieder erlaubt, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).
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