Unverhältnismäßig sei auch die Verwendung von Gästelisten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch Behörden, berichtete Hartge. So habe die Landesforstbehörde gegen 50 Teilnehmer einer Geburtstagsparty im Wald ein Bußgeld von jeweils 35 Euro verhängt. Nach einem Hinweis der Datenschutzbehörde habe die Forstverwaltung aber akzeptiert, dass dies unverhältnismäßig sei, so Hartge. Das Gesundheitsministerium habe in der Eindämmungsverordnung auch präzisiert, dass die Kontaktlisten nur zur Auskunftserteilung an die Gesundheitsämter zu nutzen seien.
Im Jahr 2019 waren 72 Beschwerden von Bürgern bei der Datenschutzbeauftragten eingegangen. Die größte Rolle spielten seinerzeit die Bereiche Bauen/Planung/Verkehr, gefolgt von Bildung/Jugend sowie der internen Verwaltung.
In einem Bericht vom Januar hatte Hartge bereits die massenhafte Sammlung von Daten bei Autokennzeichen kritisiert und diese in der gehandhabten Form als unzulässig eingestuft. Im Fall der verschwundenen Berliner Schülerin Rebecca war bekannt geworden, dass in Brandenburg auf Autobahnen Nummernschilder vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst und gespeichert werden.
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